Das meint auch Rechtsanwältin Bontschev aus Dresden, die im Vorgang Zinsexperten wohl Mandanten vertreten hat bzw. vertritt.
diebewertung.de – Was passiert da eigentlich genau?
RAin. Bontschev: Durch die Firma Zinsfuchs erfolgen bei Anlegern sogenannte kalte, nicht bestellte Anrufe und die Verbraucherinnen und Verbraucher werden damit geworben, Festgeldanlagen bei ausländischen Instituten vor zu nehmen, oder Darlehensverträge abzuschließen.
Was sagen sie nun zur Bafin Veröffentlichung?
RAin Bontschev: Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Betreiber der Internetseite zinsfuchs.eu, angeblicher Sitz im Sunderweg 3, 44147 Dortmund, und in der Waltherstraße 21, 80337 München, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzen. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Auch die Bafin hat offenbar genau die gleichen Erkenntnisse wie wir. Zinsfuchs nimmt unaufgefordert telefonischen Kontakt zu Verbraucherinnen und Verbrauchern auf, um ihnen angebliche Festgeldanlagen bei ausländischen Instituten anzubieten.
Was sagen sie zu dem Hinweis auf Identitätsdiebstahl?
RAin Bontschev: Eien alte Masche mit der dann eben leider auch seriös arbeitende Unternehmen in Misskredit geb racht werden, wie wohl in diesem Fall hier auch, denn diee BaFin weist darauf hin, dass diese Angebote nicht dem von der BaFin beaufsichtigten Wertpapierinstitut Breiling, Spohn und Kollegen Vermögensverwaltung GmbH zuzurechnen sind. Es handelt sich hierbei um einen Identitätsmissbrauch durch unbekannte Täter.
Sehen Sie eine parallele zu anderen ähnlichen Abzockmodelklen?
RAin Bontschev: Durchaus, denn der Internetauftritt zinsfuchs.eu weist Ähnlichkeit mit der Website zinsexperte.de auf, vor dessen Betreiber die BaFin bereits im Januar 2022 gewarnt hatte.
Grundsätzliches:
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
Wichtig ist für die Anlieger zu wissen, dass ihr angebliches Termingeld nicht der Einlagensicherung unterliegt und folglich durch diese auch nicht geschützt ist. Dieses kann dann ein Problem werden, wenn der Betreiber der Seite diese plötzlich abmeldet und telefonisch und auch vor Ort nicht mehr erreichbar ist. Wir sind derzeit dabei zu prüfen, inwieweit dieses Verhalten wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden kann und muss.
Es bleibt dabei, dass Verbraucher und Verbraucherinnen vorsichtig sein müssen, wenn sie im Netz Anbieter für die Fremdgeldanlage oder auch Anbieter für die Aufnahme von Krediten suchen.
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