ZinsGlück: BaFin warnt vor der Website zinsglueck.com

Published On: Montag, 23.09.2024By Tags: ,

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Warnung vor den Angeboten auf der Website zinsglueck.com ausgesprochen. Es besteht der Verdacht, dass die Betreiber der Website ohne die notwendige Erlaubnis Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen anbieten.

In Deutschland ist eine Genehmigung der BaFin erforderlich, um Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbieten zu dürfen. Allerdings gibt es immer wieder Unternehmen, die solche Dienstleistungen ohne diese Erlaubnis anbieten. Ob ein Unternehmen eine Zulassung der BaFin besitzt, kann in der Unternehmensdatenbank der BaFin überprüft werden.

Die Warnung der BaFin stützt sich auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG).

Wichtige Hinweise für Verbraucher

Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter (LKA) raten Verbrauchern generell zur Vorsicht bei Geldanlagen im Internet. Es ist ratsam, gründliche Recherchen anzustellen, um mögliche Betrugsversuche frühzeitig zu erkennen.

Mehr Tipps, wie Sie sich vor Betrügereien auf dem Finanzmarkt schützen können, finden Sie in der Podcast-Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzes.

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