Ein viel beachteter Streit um riskante Zinswetten zwischen der Stadt Ennepetal und der früheren WestLB bzw. deren Rechtsnachfolgerin Portigon und der Bad Bank Erste Abwicklungsanstalt (EAA) muss neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof verwies das Verfahren zurück an das Oberlandesgericht Düsseldorf, das nun noch einige offene Fragen klären soll (Az.: XI ZR 37/13).
Für die Stadt Ennepetal ist diese Entwicklung ein Rückschlag, schließlich hatte sie in den beiden Vorinstanzen noch gewonnen. Der Streit um kommunale Zinswetten, sogenannte Swap-Geschäfte, war der erste derart gelagerte Fall, der vor dem höchsten deutschen Zivilgericht landete und besitzt einige Tragweite. Zahlreiche Kommunen hatten sich auf die riskanten Geschäfte eingelassen, durch die sie ihre Schulden verringern wollten. Allein in Nordrhein-Westfalen streiten mehr als 40 Gemeinden, weil sie hohe Verluste erlitten haben und sich von Banken falsch beraten fühlen.Im Fall der Stadt Enneptal hat der BGH daran jedenfalls Zweifel (Az.: XI ZR 378/13). Nach “vorläufiger Beurteilung” sei die Annahme nicht zu halten, dass die Bank ihre Beratungspflichten gegenüber den Kunden verletzt habe, so der Vorsitzende Richter.
Quelle:Juve
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