Kurzbeschreibung: Rund 50 Millionen Euro aus illegalen Geschäften sollen die drei Tatverdächtigen in den legalen Geldkreislauf eingeschleust haben.
Die Beschuldigten stehen im Verdacht, über einen längeren Zeitraum hinweg die Einfuhr von größeren Mengen Gold aus Dubai nach Deutschland fingiert zu haben, um auf diese Weise unerkannt Geldwäsche betreiben zu können. Das angeblich eingeführte Gold aus Dubai soll dabei lediglich in einem Kreislauf gleich wieder über Deutschland und Großbritannien zurück nach Dubai verkauft worden sein.
Dieser Goldverkaufskreislauf dürfte in regelmäßigen Abständen wiederholt worden sein. Die angebliche Einfuhr von Gold nach Deutschland soll dazu gedient haben, „schmutziges Geld“ aus illegalen Geschäften in den legalen Geldkreislauf unerkannt einbringen zu können. „Eine nicht alltägliche Verschleierungskette der Geldwäsche“, so die Sprecherin der Zollfahndung Stuttgart Alexandra Groenewald.
Auf die Spur der Geldwäscher kamen die Fahnder durch auffällig große (vermeintliche) Goldimporte aus Dubai durch ein deutsches Juweliergeschäft. Bei dem Hauptdrahtzieher der Machenschaften handelt es sich um einen 50-jährigen pakistanischen Staatsangehörigen, der bei seiner Einreise nach Deutschland in der vergangenen Woche am Flughafen Frankfurt festgenommen wurde.
Ein 44-jähriger türkische Staatsangehöriger sowie ein 34-jähriger Deutscher wurden im Rems-Murr-Kreis festgenommen. Sie sollen die Geschäfte von Deutschland aus einem extra hierfür gegründeten Juweliergeschäft organisiert haben. Bei den Durchsuchungen in den Wohn- und Geschäftsräumen im Rems-Murr-Kreis sowie den Landkreisen Mannheim und Kaiserslautern wurden unter anderem 66 Kilogramm vermeintliches Altgold mit einem theoretischen Wert von rund 1,2 Millionen Euro sichergestellt, das noch auf Echtheit überprüft werden muss. Bei den Festnahmen und den Durchsuchungsaktionen wurden die Zollfahnder durch Beamte der Steuerfahndung, Europol sowie der Bundespolizei unterstützt. Gegen alle drei Tatverdächtigen erließ vergangenen Donnerstag das Amtsgericht Stuttgart Haftbefehl. Die Ermittlungen des Zollfahndungsamts Stuttgart im Auftrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart dauern an.
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