Zollfahndungsamt
Berlin-Brandenburg
Bekanntmachung
nach § 980 des Bürgerlichen Gesetzbuches
Das Zollfahndungsamt Berlin-Brandenburg hat mit Verfügung vom 6. Dezember 2021 einen Betrag von 1 000 Euro zu Gunsten eines unbekannten Eigentümers nach § 40 Absatz 1 Nummer 3 des Zollfahndungsdienstgesetzes vorläufig gesichert. Das Geld wurde in der Postsendung der DHL Nummer 866 8380 372 am 15. November 2021 festgestellt und in zollamtliche öffentliche Verwahrung genommen.
Der Eigentümer wird hiermit aufgefordert, seine Rechte binnen einer Frist von sechs Wochen nach der Veröffentlichung beim
Zollfahndungsamt Berlin-Brandenburg
Columbiadamm 7
10965 Berlin,
Postfach 61 04 49
10927 Berlin
Telefon: 030/69583-0
Telefax: 030/69583-569
E-Mail: poststelle@zfab.bund.de
De-Mail: zfa-berlin-brandenburg@zoll.de-mail.de
anzumelden und belastbare Nachweise über die Eigentumsverhältnisse vorzulegen.
Verstreicht diese Frist ohne Anmeldung, so werden die nachstehend aufgeführten Gegenstände nach den geltenden Bestimmungen verwertet:
9 Stück Banknoten à 100 Euro
2 Stück Banknoten à 50 Euro
Berlin, den 18. Oktober 2022
F 41207/2021-0450-058126; 4151/21
Zollfahndungsamt
Berlin-Brandenburg
In Vertretung
Schörner
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