Startseite Allgemeines Zoom Money Coaching GmbH-mit Malte Hartwieg ist auch Insolvent
Allgemeines

Zoom Money Coaching GmbH-mit Malte Hartwieg ist auch Insolvent

Teilen

In dem Verfahren über den Antrag d.Zoom Money Coaching GmbH, Betastraße 10 e, 85774 Unterföhring, vertreten durch den Geschäftsführer Hartwieg Malte Andre,

Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 155779
– Schuldnerin –
Geschäftszweig: Vermittlung von Kapitalanlagen
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und
2 InsO) wird am 28.04.2015 um 16:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs.
2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Rolf G. Pohlmann,
Unterer Anger 3, 80331 München, Telefon: +49(89)5480330, Telefax: +49(89)548033111.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der
Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die
öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten,
auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO.
Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage
verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst
eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche
Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes
Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das
Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche
Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.-

Amtsgericht München – Insolvenzgericht – 28.04.2015

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Kasse machen

OpenAI, das Unternehmen hinter der bekannten KI-Anwendung ChatGPT, plant Medienberichten zufolge eine...

Allgemeines

Italien bleibt bei umstrittenem Plan zur Unterbringung von Geflüchteten in Albanien

Trotz rechtlicher Hürden hält die italienische Regierung unter Premierministerin Giorgia Meloni an...

Allgemeines

Berkshire Hathaway setzt Aktienrückkäufe aus und hortet Bargeld: Ein Zeichen von Vorsicht

Das Unternehmen Berkshire Hathaway hält derzeit über 325 Milliarden Dollar an Bargeld,...

Allgemeines

Bericht: Pro-Trump-Influencer gibt zu, für die Verbreitung von Desinformation bezahlt worden zu sein

Ein in den USA lebender Social-Media-Influencer gab an, für das Posten eines...