Nun, das Peter Züllig zukünftig möglicherweise nicht mehr unbedingt viel Freude an seiner geschäftlichen Tätigkeit aus der Vergangenheit haben wird, dass haben wir schon vermutet.
Vor allem deshalb, weil wir wissen, dass es mittlerweile ein Urteil gegen Peter Züllig gibt, dass ihn in Haftung im Fall Piccor/Picam bringt. Peter Züllig soll unserer Kenntnis nach 100.000 Euro bezahlen. Ein Anleger hat dazu einen „vollstreckbaren Titel in Deutschland erwirkt“.
Möglicherweise ist das nur der Anfang von möglichen Millionenforderungen, denen sich Peter Züllig nun gegenübersehen könnte.
Das zeigt aber auch, dass es trotz eines vollstreckbaren Titels aus Deutschland eben nicht so einfach sein wird, Peter Züllig zum BEGLEICHEN der Rechnung zu bekommen. Das dürfte nur mit weiterem Aufwand möglich sein. Ob bei Peter Züllig noch „etwas zu holen ist“, wird die nächste Frage sein. Am Ende bleibt vielleicht nur ein „wertloser Titel“, mit dem sie die Wand tapezieren können.
Züllig & Partner Treuhand AG in Liquidation
6340 Baar
Status: | in Konkurs |
Sitz: | Baar |
Rechtsform: | Aktiengesellschaft |
Letzte Publ.: | 11.06.2019 |
Gründungsjahr: | 1979 |
Handelsregister: | Zug |
Register-Nr.: | CH-170.3.008.918-6 |
UID: | CHE-107.936.771 |
Zweck
Letzte Publikation
11.06.2019, Tagebuch-Nr: 7844 vom 05.06.2019
Züllig & Partner Treuhand AG, in Baar, CHE-107.936.771, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 30 vom 13.02.2019, Publ. 1004565411). Firma neu: Züllig & Partner Treuhand AG in Liquidation. Aktien neu: 150 Namenaktien zu CHF 500.00 [bisher: 150 vinkulierte Namenaktien zu CHF 500.00]. Vinkulierung neu: Die statutarische Beschränkung der Übertragbarkeit der Namenaktien ist von Gesetzes wegen aufgehoben. Mit Entscheid vom 04.06.2019, 09.45 Uhr, hat der Einzelrichter am Kantonsgericht über die Gesellschaft den Konkurs eröffnet; demnach ist die Gesellschaft aufgelöst.
Stichworte: Aktienkapital, Firmenname
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