Möglicherweise hat man auch beim Unternehmen Fondsfinanz die Brisanz der Captura GmbH Insolvenz erkannt, denn das könnte sich zu einem Desaster auf der Vermittlerseite führen, wenn man die Vermittler da im Regen stehen lassen würde. Trotzdem geht aus der E-Mail die heute wohl an alle Fondsfinanz Vermittler ging, nicht hervor ob das Angebot welches dort enthalten ist auch für die Vermittler des Captura GmbH Nachrangdarlehens und der Genussrechte gilt. Wenn das für die Vermittler des Nachrangdarlehens gilt, dann wäre das ein erster lobenswerter Schritt des Unternehmens Fondsfinanz. Aber mal ehrlich, und jetzt meckern wir wieder, was ist schon eine Erstberatung für den Vermittlerwert? 100 Euro? Vile mehr sicherlich nicht, denn wie gesagt es geht hier nicht um die Übernahme von Prozesskosten sondern n u r um die Kosten der Erstberatung. Man könnte das auch sarkastisch eine billige Besorgung von Mandaten für eine Rechtsanwaltskanzlei bezeichnen.Norman Qirth dürfte das sicherlich ganz recht kommen, wie man so hört, denn Wirth soll den Mandatskontakt in den letzetn Jahren so ein wenig verloren haben. Der AfW soll auch nicht so der „Burner“ für die Kanzlei Wirth gewesen sein. Nun denn……
Lieber Herr Porazik, übernehmen Sie bitte das Prozesskostenrisiko in der ersten Instanz für die Captura GMBH Nachrangdarlehensvermittler, das wäre wirklich klasse. Das Risiko eines Prozesses sollte hier nicht der Vermittler A L L E I N E tragen. Text der E-Mail an Fondsfinanzberater
Fonds Finanz schützt seine Vermittler mit der kostenfreien Erstberatung!
Sehr geehrter Frau…………………,Sie als Vermittler/in können trotz bester Beratung nicht verhindern, dass ein Kunde sich einmal schlecht beraten fühlt und daher Forderungen an Sie stellt.Dies passiert viel seltener als die häufige Diskussion über Maklerhaftung vermuten lässt. Dennoch kann es passieren und das Risiko sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden.
In der Regel geht einer Klage eine außergerichtliche Auseinandersetzung voraus. Diese außergerichtliche Auseinandersetzung führen Vermittler oft ohne anwaltliche Unterstützung. Das ist erfahrungsgemäß nahezu immer ein Fehler und großes Risiko. Da keine VSH die Kosten für die außergerichtliche anwaltliche Unterstützung übernimmt, haben wir uns etwas einfallen lassen! Wir möchten Ihnen das Risiko nehmen! Daher übernehmen wir für alle Abschlüsse, die über unser Haus gelaufen sind und bei uns im Bestand sind, die anwaltliche Erstberatung und außergerichtliche Vertretung durch die Anwaltskanzlei Wirth-Rechtsanwälte bei jeder Auseinandersetzung mit dem oder den Kunden. Für alle Besucher, die sich auf der Hauptstadtmesse am Stand der Kanzlei Wirth-Rechtsanwälte scannen lassen, gilt dieser Schutz sofort ab der Messe. Für alle anderen wird dieser Service voraussichtlich ab 01.12.2015 eingeführt. Sehr zeitnah werden wir eine Internetseite mit allen Einzelheiten, Eckdaten und Voraussetzungen veröffentlichen. Beste Grüße Fonds Finanz |
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