Bevor Banken, Finanzdienstleister, Kapitalverwaltungsgesellschaften, Versicherer oder Pensionsfonds ihren Geschäftsbetrieb aufnehmen können, benötigen sie eine schriftliche Erlaubnis der BaFin. Eine Ausnahme gilt für Unternehmen, die aus einem anderen Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums stammen. Diese sind lediglich bei der BaFin anzumelden, falls sie in Deutschland im Wege des freien Dienstleistungsverkehrs grenzüberschreitend oder mit einer Niederlassung tätig werden wollen. Man spricht hier vom Notifikationsverfahren oder auch vom „Europäischen Pass“.
Welche Unternehmen eine Erlaubnis besitzen, notifiziert sind oder eine Repräsentanz in Deutschland unterhalten, können Sie mit einem Klick auf den Link „Direkt zur Unternehmensdatenbank“ recherchieren.
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Unternehmensdatenbank BaFin (bitte auf den Anfangsbuchstaben der gesuchten Firma klicken):
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