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Zukünftige Bankenkrisen vermeiden

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Die Finanzkrise hatte auch in Deutschland einige Banken ins Wanken gebracht. Dabei hat sich gezeigt, dass neue Instrumente nötig sind, um Kreditinstitute, die sich in Schwierigkeiten befinden, restrukturieren oder auch geordnet abwickeln zu können.

Um in Zukunft derartige Entwicklungen besser bewältigen zu können, hat das Bundeskabinett am 31. März 2010 ein Eckpunktepapier für die zukünftige Regulierung der Finanzmärkte [Glossar] beschlossen.

Fünf Punkte für Finanzmarktregulierung
Das vom Bundesfinanzministerium gemeinsam mit dem Bundesministerium der Justiz erarbeitete Papier setzt eine Vorgabe aus dem Koalitionsvertrag um und enthält im fünf Elemente:

1. Neue aufsichtsrechtliche Instrumente und Restrukturierung systemrelevanter Banken

Wenn die Insolvenz [Glossar] einer Bank droht, die wichtig für das gesamte Finanzsystem ist (sytemrelevante Bank), muss es Möglichkeiten geben, im Vorfeld einzugreifen. Dazu sollen im Kreditwesengesetz die aufsichtsrechtlichen Befugnisse ergänzt werden.

Das Eckpunktepapier schlägt auch ein neues Verfahren für die Restrukturierung einer solchen systemrelevanten Bank vor. Künftig soll es möglich sein, die Teile eines Kreditinstitutes, welche wichtig für die Finanzmarktstabilität sind, auf einen privaten Dritten oder auch eine staatliche „Brückenbank“ (Bridge Bank) zu übertragen. So wird die Liquidation der verbleibenden Betriebsteile möglich, während die systemrelevanten Teile fortgeführt werden.

2. Reorganisationsverfahren für systemrelevante Banken

Aufbauend auf dem bisherigen Insolvenzplanverfahren soll für systemrelevante Banken ein neues Reorganisationsverfahren eingeführt werden. Ziel ist, eine Sanierung der Bank auf dem Verhandlungsweg zu erreichen. Der Reorganisationsprozess wird durch einen verschlankten Rechtsschutz beschleunigt. Alle Anteilseigner werden in das Verfahren einbezogen, um einen reibungslosen Ablauf der Reorganisation zu ermöglichen. Zudem wird vorher ein Sanierungsverfahren durchgeführt, damit die Geschäftsführungsebene Schieflagen früh und entschieden entgegentreten kann.

3. Stabilitäts-Fonds und Bankenabgabe

Bei Rettung von Banken im Zuge der Finanzkrise ist die öffentliche Hand mit enormen Beträgen in Vorleistung gegangen. Deshalb soll sichergestellt werden, dass sich auch die Kreditwirtschaft an den Kosten zur Bewältigung künftiger Krisen und der Restrukturierung von systemrelevanten Banken beteiligt.

Die Bundesregierung plant, einen Stabilitäts-Fonds einzurichten, der von der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) verwaltet wird. Finanziert wird der Fonds durch eine Sonderabgabe, die von allen deutschen Banken zu entrichten ist und bei Schieflagen systemrelevanter Banken über den Fonds eingesetzt werden kann.

Die Abgabe ist risikoadjustiert, das heißt: Die Höhe der Abgabe orientiert sich am Risiko, das von der jeweiligen Bank für das Finanzsystem ausgeht. Indikatoren dafür sind zum Beispiel die Höhe der eingegangenen Verpflichtungen („too big to fail“) oder wie stark sie im Finanzbereich vernetzt ist („too interconnected to fail“). Je höher das Risiko, desto höher ist die Abgabe an den Fonds.

4. Neue Rolle für die FMSA

Die FMSA hat sich bei der Bewältigung der Finanzkrise bewährt und wird daher einen erweiterten Aufgabenzuschnitt erhalten: Die FMSA wird nicht nur mit der Verwaltung des Stabilitäts-Fonds betraut, sondern übernimmt auch die Verantwortung für die Durchführung von Restrukturierungsmaßnahmen im Bankensektor.

5. Längere Haftung bei Pflichtverletzung

Vorstände von Banken sollen mehr Verantwortung übernehmen. Verletzte die Geschäftsführung von börsennotierten Aktiengesellschaften bestimmte Pflichten, so verjährte dies bisher nach fünf Jahren. Um etwaige Schadensersatzansprüche gegen Organe von börsennotierten Aktiengesellschaften nicht durch zu kurze Verjährungsfristen zu beeinträchtigen, soll die Verjährungsfrist künftig zehn Jahren betragen.

So sind Ersatzansprüche gegen Organe von Aktiengesellschaften auch möglich, wenn sie später bekannt werden oder erst geltend gemacht werden können, wenn sich die personale Zusammensetzung eines Vorstandes oder Aufsichtsrates verändert. Mit dieser Neuregelung möchte die Bundesregierung sicherstellen, dass unternehmerische Gewinnchancen, Verantwortung und Haftung wieder zusammengeführt werden und im richtigen Verhältnis zueinander stehen.

Ziel: Vermeidung künftiger Krisen
Das nun verabschiedete Eckpunktepapier ist ein weiterer Schritt der Bundesregierung, die Ereignisse der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise konsequent aufzuarbeiten und Vorkehrungen zu treffen, um künftige Krisen zu vermeiden. Die nun beschlossenen Punkte sollen schon bald in einen Gesetzentwurf einfließen.

Quelle.BMFI

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