Das genannte Unternehmen hatte im Jahr 2016 eine Vermögensanlage herausgegeben. Natürlich schauen wir uns dann die Bilanzen solcher Unternehmen einmal an. Diese zumindest reißt dann niemanden zu Jubelstürmen in.
Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG
Hamburg
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016
Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016
I. Grundlagen des Unternehmens
Die Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, (im Folgenden auch ZED4 genannt) wurde im Juli 2014 gegründet.
Gegenstand des Unternehmens sind der Erwerb, operative Betrieb und Verkauf von Anlagen für die Erzeugung nachhaltiger und effizienter Energien, insbesondere von Photovoltaik-Anlagen und Blockheizkraftwerken zur Strom- und Wärmeerzeugung, einschließlich der dazugehörigen technischen Komponenten sowie die Verwertung, Vermarktung und Veräußerung der damit erzeugten elektrischen und / oder thermischen Energie.
Die Anlagestrategie sieht eine prognostizierte Investition des Kapitals von 65-75 % in Photovoltaik-Anlagen und 25-35% in Blockheizkraftwerke vor. Die jeweilige Energieerzeugungsanlage muss alle Voraussetzungen erfüllen, um langfristige Einnahmesicherheit durch Vergütungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) oder abgeschlossenen Abnahmeverträgen zu bieten. Es müssen Ertragsgutachten sowie Inbetriebnahme- bzw. Abnahmeprotokolle und technische Prüfungen durch anerkannte und erfahrene Gutachter vorliegen.
Die Gesellschaft ist als so genannter Publikumsfonds ausgestaltet und hat im August 2015 einen öffentlichen Verkaufsprospekt nach dem Vermögensanlagegesetz herausgegeben. Gemäß § 8 a Vermögensanlagengesetz ist ein Verkaufsprospekt nach seiner Billigung 12 Monate für den öffentlichen Vertrieb gültig. Damit ist die Gültigkeit der Vermögensanlage am 3. August 2016 ausgelaufen. Die Geschäftsführung hat die Aktualisierung des Verkaufsprospektes bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eingereicht und die erneute Billigung am 22. Dezember 2016 erhalten.
Das angestrebte Kommanditkapital soll 20.015.000 EUR (inkl. 15.000 EUR der Gründungskommanditistin) zzgl. 5,0% Agio betragen, welches gemäß § 4 Abs. 3 und 4 des Gesellschaftsvertrages zweimal um jeweils weitere 10.000.000 EUR zzgl. 5,0% Agio erhöht werden kann.
II. Wirtschaftsbericht
a) Geschäftsverlauf
Im Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2016 wurde der Solarpark Dortmund erworben. ZED4 hat mit Datum vom 29. Februar 2016 mit der SF Solpower AG, Zürich (Verkäuferin) einen Kauf- und Abtretungsvertrag über 100 % des Kommanditanteils an der Solarpark Dortmund GmbH & Co. KG abgeschlossen. Es handelt sich um eine rund 919 kWp große Dachanlage auf dem Logistikzentrum der Firma Fiege Logistik am Standort Dortmund. Die Gesamtinvestition beträgt inklusive übernommener Kapitaldienstreserve und laufender Liquidität rd. EUR 2,103 Mio.. Nachdem alle Vollzugsbedingungen aus dem Kaufvertrag erfüllt wurden, erfolgte die Zahlung des Kaufpreises in Höhe von EUR 610.000 für den Kommanditanteil am 04. April 2016.
Durch Austritt der persönlich haftenden Gesellschafterin der Solarpark Dortmund GmbH & Co. KG ist die Kommanditgesellschaft erloschen, sämtliche Vermögenswerte sowie Rechte und Pflichten sowie Schulden sind bei der ZED4 als einziger Kommanditistin der Kommanditgesellschaft angewachsen. Dieser Vorgang wurde beim Handelsregister Hamburg angemeldet und am 12. April 2016 eingetragen.
Da die geplante Übernahme des Blockheizkraftwerks Weida nicht erfolgen konnte weil die Verkäuferin nicht alle technischen und kaufmännischen Fälligkeitsvoraussetzungen erfüllt hat, und die Muttergesellschaft, die Car Trim Holding GmbH, die Gesellschaftsanteile an der Car Trim GmbH, die Pächterin des Blockheizkraftwerk, veräußert hat, ist die Geschäftsführung der Vermögensanlage vom Kaufvertrag zurückgetreten. Die angefallenen Prüfungskosten sowie die für diesen Fall vertraglich geregelten Schadensersatzleistungen wurden von der Verkäuferin des BHKW eingefordert.
Darüber hinaus war das Geschäftsjahr 2016 durch die Einwerbung des Kommanditkapitals, die Prüfung von geeigneten Investitionsobjekten für die Vermögensanlage sowie durch die Aktualisierung des Verkaufsprospektes mit der erneuten Billigung durch die BaFin für den öffentlichen Vertrieb der Vermögensanlage für weitere 12 Monate geprägt. Im Geschäftsjahr 2016 wurden Kommanditanteile in Höhe von TEUR 4.496 von Anlegern eingeworben. Insgesamt beläuft sich das Kommanditkapital zum 31. Dezember 2016 auf TEUR 5.098.
b) Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Im Geschäftsjahr 2016 wurde mit dem Solarpark Dortmund das erste Investitionsobjekt erworben.
Das Pflichtkapital der ZED4 beträgt zum 31. Dezember 2016 TEUR 5.098 und wurde in voller Höhe eingezahlt.
Das Geschäftsjahr 2016 schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 1.007.589,32. Dies ist auf folgende Einflüsse zurückzuführen. Die ZED4 befindet sich seit Billigung des Verkaufsprospekts am 3. August 2015 sowie der aktualisierten Billigung vom 22. Dezember 2016 in der Investitionsphase. In dieser Phase wirbt die Gesellschaft Kommanditkapital von Anlegern ein, um damit die prognostizierten Energieerzeugungsanlagen gemäß den im Prospekt genannten Investitionskriterien zu erwerben. Während der Investitionsphase fallen laut der zugrundeliegenden Verträge Vergütungen und Nebenkosten an.
Die im Geschäftsjahr 2016 für die Vermittlung des Eigenkapitals angefallenen Kapitalbeschaffungskosten belaufen sich auf EUR 494.560. Gemäß Geschäftsbesorgungsvertrag mit der Neitzel & Cie. Gesellschaft für Beteiligungen mbH & Co. KG berechnen sich die Vergütungen mit 6 % des eingeworbenen Kommanditkapitals (abzgl. der Kommanditeinlagen der Kommanditisten gemäß § 4 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages) zzgl. des auf das Kommanditkapital der Gesellschaft (abzgl. der Kommanditeinlagen der Kommanditisten gemäß § 4 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages) zu leistenden Agios in Höhe von 5 %.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten zudem vom eingeworbenen Kommanditkapital abhängige Vergütungen. Hierzu zählen die Vergütungen für die Projektierung und Konzeption der Vermögensanlagen in Höhe von 5 % des eingeworbenen Kommanditkapitals (abzgl. der Kommanditeinlagen der Kommanditisten gemäß § 4 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages), für die im Zusammenhang mit der Konzeption, Aufstellung des Verkaufsprospektes und Projektierung erforderliche Beauftragung und Koordination von weiteren Dienstleistern und für die Übernahme der zu zahlenden Entgelte an diese Dienstleister 0,75 % des eingeworbenen Kommanditkapitals (abzgl. der Kommanditeinlagen der Kommanditisten gemäß § 4 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages) sowie für Werbemaßnahmen und Marketing in Verbindung mit der Vermögensanlage 1 % des eingeworbenen Kommanditkapitals (abzgl. der Kommanditeinlagen der Kommanditisten gemäß § 4 Abs. 2 des Gesellschaftervertrages).
Die prospektierte Auszahlung für das Geschäftsjahr 2015 in Höhe von 6 % wurde im Juli 2016 an die Anleger ausgezahlt, die der Vermögensanlage in 2015 beigetreten sind.
III. Vergütungsbericht
Angaben nach § 24 Abs. 1 Satz 3 Vermögensanlagegesetz (VermAnlG):
a. Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr gezahlten Vergütungen, aufgeteilt in feste und variable vom Emittenten von Vermögensanlagen gezahlte Vergütungen sowie die Zahl der Begünstigten:
Feste Vergütungen | variable Vergütungen | |||||
Haftungsvergütung Komplementärin | Geschäftsführung Komplementärin | Eigenkapitalvermittlung | Projektierung / Konzeption | Dienstleistungen | Summe | |
Betrag in Euro | 3.000,00 | 0,00 | 494.560,00 | 287.905,00 | 84.493,00 | 869.958,00 |
Bezugsberechtigte | 1 | 0 | 1 | 2 | 4 | 6 |
b. Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr gezahlten Vergütungen, aufgeteilt nach Führungskräften und Mitarbeitern, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich auf das Risiko des Emittenten von Vermögensanlagen auswirkt:
Im Geschäftsjahr wurden keine Mitarbeiter beschäftigt. Die Geschäftsführung erfolgt durch die Komplementärin. Die Komplementärin ist die ZED4 Verwaltung GmbH. Sie erhält eine Vergütung in Höhe von 3.000,00 Euro. Weitere Bezüge werden nicht gewährt. Bezüglich der Vergütungen verweisen wir auf die vorstehende Übersicht.
IV. Nachtragsbericht
Es wird auf die Ausführungen im Anhang verwiesen.
V. Prognosebericht
Der bisherige Geschäftsverlauf des Jahres 2017 war nach der Aktualisierung des Verkaufsprospektes und der Billigung der BaFin vom 22. Dezember 2016 durch die weitere Einwerbung des Kommanditkapitals sowie der Prüfung von weiteren Investitionsmöglichkeiten in Photovoltaik-Anlagen und Blockheizkraftwerken geprägt. Mit Datum vom 02. Januar 2017 hat die Geschäftsführung drei Generalübernehmerverträge mit der Visconsi Network GmbH über die Erstellung von drei Photovoltaik-Dachanlagen in Mecklenburg-Vorpommern im Laufe des Jahres 2017 abgeschlossen. Durch die Novellierung des EEG 2017 liegt der Fokus der Geschäftsführung im Bereich der Photovoltaik zum einen auf den Erwerb von Bestandsanlagen, die nach dem EEG 2012 oder früher vergütet werden, und zum anderen auf dem Erwerb von Neubau-Photovoltaik-Dachanlagen mit einer Nenngröße bis 750 Kilowattpeak, da diese ohne die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen erbaut, betrieben und nach dem EEG 2017 mit rd. 11 Cent pro Kilowattstunde vergütet werden. Zudem können mögliche Ausbaureserven bereits zwölf Monate nach der ersten Inbetriebnahme realisiert werden. Dazu wird die Geschäftsführung mit diversen Generalunternehmern den Erwerb einer Reihe von Photovoltaik-Dachportfolien prüfen und verhandeln und diese in das Portfolio der ZED4 übernehmen.
Für das Jahr 2017 erwarten wir im Vergleich zum Berichtsjahr 2016 moderat steigende Umsätze, da zu den Umsätzen des im Jahr 2016 erworbenen Solarsparks Dortmund sowie einer im Jahr 2017 vereinnahmten Entschädigungszahlung für das nicht abgenommene BHKW in Thüringen die Erzielung von Umsatzerlösen aus dem Erwerb weiterer Investitionsobjekte angestrebt wird.
Wie im Berichtsjahr wird auch das Ergebnis des Jahres 2017 maßgeblich von den Kosten der Einwerbungsphase (Kapitalbeschaffung, Projektierung, Konzeption, Marketing etc.) der Vermögensanlage geprägt sein. Es wird daher die Erzielung eines Jahresergebnisses auf dem Niveau des Jahres 2016 erwartet.
VI. Chancen- und Risikobericht
Die Strategie der Emittentin, ein Portfolio von Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) aufzubauen und dabei ausschließlich Photovoltaik-Anlagen (sowohl Frei- als auch Dachflächen) und BHKW in unterschiedlichen Bundesländern in Deutschland zu erwerben und zu betreiben, ermöglicht bei positiven Veränderungen der Einflussgrößen für die Energieproduktion höhere als die in der Prognoserechnung angenommenen Erträge und damit einen höheren Gesamtmittelrückfluss. Hierzu gehören insbesondere:
– Mehrerlöse durch Kosteneinsparungen
– Mehrerlöse durch höhere Sonneneinstrahlung oder verringerte Degradation der Photovoltaik- Module bei Photovoltaik-Anlagen
– Mehrerlöse durch höhere Volllaststunden bei Blockheizkraftwerken
– Mehrerlöse durch geringere Einkaufspreise für Brennstoff bei BHKW
– Mehrerlöse durch Wärmeverkauf oder thermische Nachverstromung bei BHKW
– Mehrerlöse durch erhöhte Boni auf Basis des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz
– Chancen durch Direktvermarktung bei steigenden Energiepreisen
– Mehrerlöse durch niedrigere Fremdfinanzierungskonditionen als im Prospekt angenommen
– Mehrerlöse durch höhere Verkaufserlöse der Energieerzeugungsanlagen als angenommen
Durch den Beitritt zur Emittentin geht der Anleger eine unternehmerische Beteiligung an einem operativ tätigen Unternehmen ein, die – wie alle Anlageprodukte – bestimmte Risiken beinhaltet. Die aus der Vermögensanlage erzielbaren Rückflüsse sind von unvorhersehbaren und durch die Emittentin nicht beeinflussbaren zukünftigen Entwicklungen abhängig (z. B. im wirtschaftlichen, technischen, steuerlichen, rechtlichen Bereich). Keine der an der Vermögensanlage beteiligten Par-teien kann garantieren, dass das in diesem Verkaufsprospekt genannte Anlageziel erreicht wird.
Jeder Anleger muss daher in der Lage sein, einen teilweisen oder vollständigen Verlust seines investierten Kapitals inkl. Agio wirtschaftlich tragen zu können. Daher sollte jeder Anleger unter Berücksichtigung seiner individuellen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nur einen angemessenen Teil im Rahmen einer sinnvollen Streuung seines Vermögens in diese unternehmerische Beteiligung investieren. Bei einer unternehmerischen Beteiligung können höhere Risiken auftreten als bei anderen Anlageprodukten mit fester Verzinsung bzw. mit garantierter Rückzahlung des eingesetzten Kapitals.
Die Beteiligung an der Emittentin ist die Teilhabe an einem Unternehmen, das ein Portfolio von Energieerzeugungsanlagen in Deutschland erwirbt und diese dann zur Energieproduktion und -veräußerung operativ betreibt.
Die Entscheidung für eine Vermögensanlage sollte nur nach sorgfältiger Lektüre des Verkaufsprospektes – einschließlich der gesamten Risikobeschreibungen – erfolgen. Bei der Anlageentscheidung sollten sich diejenigen Anleger, die nicht über ausreichende wirtschaftliche Erfahrungen verfügen, fachkundigen Rat von dritter Seite, z. B. von Anlage- bzw. Steuerberatern, einholen.
Die Risiken werden eingeteilt in
– Wesentliche allgemeine Risiken
– Risiken aus dem operativen Betrieb von Photovoltaik-Anlagen
– Risiken aus dem operativen Betrieb von Blockheizkraftwerken
WESENTLICHE ALLGEMEINE RISIKEN
Zu den wesentlichen allgemeinen Risiken gehören:
– Teil-Blind-Pool-Risiko
– Realisierung des Investitionskonzeptes bzw. Rückabwicklungsrisiko
– Mittelverwendungs- und Mittelherkunftsplanung
– Liquiditäts- und Ertragsrisiken
– Direktvermarktungsrisiko
– Regulierungsrisiko
– Energievergütung / Gesetzliche Rahmenbedingungen
– Aufnahme von Fremdkapital
– Zwangsweise Verwertung
– Anteilsfinanzierung
– Geplante Auszahlungen
– Versicherungsrisiko / Allgemeine Schadensfälle
– Totalverlust durch Zerstörung / Untergang
– Ausfall der Komplementärin der Emittentin
– Stimmrechte der Kommanditisten
– Interessenkonflikte
– Managementrisiko / Geschäftsführungsrisiko
– Vertragserfüllungs- und Bonitätsrisiko
– Eigentum und Betrieb von Energieerzeugungsanlagen
– Behördliche Genehmigungen
– Steuerliche Risiken
– Veräußerung der Anlageobjekte (Prognose)
– Gesetzliche Widerrufsrechte
– Haftung
– Laufzeit sowie Verkauf bzw. Übertragung der Anteile
– Sensitivitäten (Prognose)
RISIKEN AUS DEM OPERATIVEN BETRIEB VON PHOTOVOLTAIK-ANLAGEN
Zu den Risiken aus dem operativen Betrieb von Photovoltaik-Anlagen gehören:
– Kostenrisiko
– Technisch bedingte Betriebsunterbrechungen / Ausfallzeiten
– Netzverträglichkeit / Stromabnahme
– Wirkungsgrad / Degradation
– Gutachten- / Standortrisiko
– Umweltbelastungs- und Vergiftungsrisiko
– Dachflächenanlagen
– Lebensdauer / Rückbau-Kostenrisiko
– Technisch bedingte Betriebsunterbrechungen / Ausfallzeiten
– Netzverträglichkeit / Stromabnahme
– Wirkungsgrad / Degradation
– Gutachten- / Standortrisiko
– Umweltbelastungs- und Vergiftungsrisiko
– Dachflächenanlagen
– Lebensdauer / Rückbau
RISIKEN AUS DEM OPERATIVEN BETRIEB VON BLOCKHEIZKRAFTWERKEN
Zu den Risiken aus dem operativen Betrieb von Blockheizkraftwerken gehören:
– Energie- und Stromsteuer
– Kostenrisiko
– Technisch bedingte Betriebsunterbrechungen / Ausfallzeiten
– Netzverträglichkeit / Strom- und Wärmeabnahme
– Standortrisiko
– Lebensdauer / Rückbau
Maximalrisiko
Das Maximalrisiko des Anlegers besteht darin, dass der Anleger einen Totalverlust des eingesetzten Kapitals (Zeichnungssumme inkl. Agio), einschließlich ggf. nicht ausgezahlter Gewinne, sowie eine Verminderung seines sonstigen Vermögens aufgrund einer Inanspruchnahme aus einer aufgenommenen persönlichen Anteilsfinanzierung und / oder dem Ausgleich einer persönlichen Steuerbelastung nebst darauf anfallender Zinsen und / oder einer möglichen Inanspruchnahme aus persönlicher Haftung erleidet, was bis zu einer Privatinsolvenz des Anlegers führen kann.
Hamburg, den 30. Juni 2017
Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG
Bernd Neitzel) Geschäftsführer der ZED4 Verwaltungs GmbH als Komplementärin der Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG
Bilanz zum 31. Dezember 2016
AKTIVA
31.12.2016 EUR |
31.12.2015 EUR |
|
A. ANLAGEVERMÖGEN | 1.421.522,00 | 12.500,00 |
I. Sachanlagen | 1.407.022,00 | 0,00 |
II. Finanzanlagen | 14.500,00 | 12.500,00 |
B. UMLAUFVERMÖGEN | 4.119.438,18 | 592.957,43 |
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 74.837,62 | 23.619,81 |
II. Guthaben bei Kreditinstituten | 4.044.600,56 | 569.337,62 |
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN | 379.066,01 | 0,00 |
5.920.026,19 | 605.457,43 | |
PASSIVA |
||
31.12.2016 EUR |
31.12.2015 EUR |
|
A. EIGENKAPITAL | 4.186.739,11 | 487.444,07 |
I. Kapitalanteile | 3.932.589,11 | 458.844,07 |
II. Rücklagen | 254.150,00 | 28.600,00 |
B. AUSGLEICHSPOSTEN FÜR AKTIVIERTE EIGENE ANTEILE | 12.500,00 | 0,00 |
C. RÜCKSTELLUNGEN | 63.799,00 | 15.413,00 |
D. VERBINDLICHKEITEN | 1.656.988,08 | 102.600,36 |
5.920.026,19 | 605.457,43 |
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016
2016 EUR |
2015 EUR |
|
1. Umsatzerlöse | 194.513,43 | 0,00 |
2. Sonstige betriebliche Erträge | 2,00 | 0,00 |
3. Rohergebnis | 194.515,43 | 0,00 |
4. Abschreibungen | -72.808,66 | 0,00 |
5. Sonstige betriebliche Aufwendungen | -1.083.471,20 | -142.269,20 |
6. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 59,31 | 0,00 |
7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -45.884,20 | 0,00 |
8. Ergebnis nach Steuern / Jahresfehlbetrag | -1.007.589,32 | -142.269,20 |
9. Einstellung in den Ausgleichsposten für aktivierte eigenen Anteile | -12.500,00 | 0,00 |
10. Belastung auf Kapitalkonten | 1.020.089,32 | 142.269,20 |
11. Ergebnis nach Verwendungsrechnung | 0,00 | 0,00 |
Anhang für das Geschäftsjahr 2016
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, (Amtsgericht Hamburg, HR A 117803) wurde nach den §§ 242 ff. und §§ 264a ff. HGB sowie den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) aufgestellt.
Bei der Gesellschaft handelt es sich nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen um eine Kleinstpersonenhandelsgesellschaft. Bei der Aufstellung wurden daher die größenabhängigen Erleichterungen für kleine Personenhandelsgesellschaften zum Teil in Anspruch genommen.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gewählt.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).
In Ausübung des Wahlrechts werden nicht in der Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung gemachte Angaben in den Anhang aufgenommen (Wahlpflichtangaben).
Zur besseren Darstellung werden die in der Bilanz sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung anzugebenden Davon-Vermerke in den Anhang aufgenommen.
Durch die erstmalige Anwendung des BilRUG wurde die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung um den Posten „Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit“ verkürzt und um den Posten „Ergebnis nach Steuern“ erweitert.
Im Berichtsjahr wurden die handelsrechtlichen Neuregelungen infolge des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) vollumfänglich umgesetzt. Sich hieraus ergebende Auswirkungen auf Ansatz, Bewertung und Ausweis einzelner Jahresabschlussposten sind in der nachfolgenden Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden bzw. den Abweichungen von im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angegeben.
B. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Das Sachanlagevermögen (Photovoltaikanlage) wird mit den Anschaffungskosten und – soweit abnutzbar – vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die Photovoltaikanlage wird entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 20 Jahren nach der linearen Methode abgeschrieben.
Das Finanzanlagevermögen wird mit den Anschaffungskosten angesetzt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nominalwert oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Die liquiden Mittel sind zum Nennwert angesetzt.
Das Kommanditkapital ist zum Nennbetrag angesetzt und wird nach Saldierung mit den Entnahmen sowie den Ergebnisanteilen ausgewiesen.
Die Rücklagen wurden zum Nennwert angesetzt und resultieren aus dem Agio im Zusammenhang mit dem eingeworbenen Kommanditkapital.
Der Ausgleichsposten für aktivierte eigene Anteile wird gemäß § 264c Abs. 4 HGB in Höhe des aktivierten Betrags für die Anteile an der Komplementär-Gesellschaft bewertet.
Rückstellungen werden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vermünftiger kaufmännisscher Beurteilung notwendig ist. Gemäß § 253 Abs. 2 HGB sind Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abzuzinsen. Bei Zugrundelegung der sich ergebenden Restnutzungsdauer für die Rückbau-Rückstellung von 14 Jahren ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Zinssatz von 3,18 % gemäß Veröffentlichung der Deutschen Bundesbank.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Aufwendungen und Erträge werden auf das Geschäftsjahr abgegrenzt.
C. Angaben zu den Posten der Bilanz
1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen wie im Vorjahr nicht.
2. Eigenkapital
Das Pflichtkapital der Gesellschaft beträgt zum 31. Dezember 2016 EUR 5.098.000,00 und ist zum Bilanzstichtag voll eingezahlt. Das zum Bilanzstichtag im Handelsregister eingetragene Haftkapital beträgt EUR 50.980,00.
3. Jahresfehlbetrag
Im Jahresabschluss wurde der Jahresfehlbetrag in voller Höhe den Verrechnungskonten der Kommanditisten belastet.
4. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
Gesamt TEUR |
bis zu einem Jahr TEUR |
von mehr als einem Jahr TEUR |
davon von mehr als fünf Jahren TEUR |
|
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 1.527,6 | 119,8 | 1.407,8 | 1.043,6 |
Vorjahr | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 128,9 | 128,9 | 0,0 | 0,0 |
Vorjahr | 99,2 | 99,2 | 0,0 | 0,0 |
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Vorjahr | 3,0 | 3,0 | 0,0 | 0,0 |
Sonstige Verbindlichkeiten | 0,4 | 0,4 | 0,0 | 0,0 |
Vorjahr | 0,4 | 0,4 | 0,0 | 0,0 |
Gesamt | 1.656,9 | 249,1 | 1.407,8 | 1.043,6 |
Vorjahr | 102,6 | 102,6 | 0,0 | 0,0 |
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten zum 31. Dezember 2016 (TEUR 1.527,6) bestehen in voller Höhe aus einem KfW-Darlehen (TEUR 1.338,7) und einem DKB-Darlehen (TEUR 188,9).
Diese Darlehen sind gemäß getroffener Sicherungsvereinbarungen wie folgt besichert:
– Raumsicherungsübereignung der Photovoltaikanlage inkl. aller Neben- und Zusatzeinrichtungen sowie anderem Zubehör
– offenen Abtretung des Anspruchs auf Vergütung aus Stromeinspeisung sowie der Ansprüche aus der Elektronik- und Elektronikbetriebsunterbrechungsversicherung
– Abtretung der Rechte und Ansprüche aus den Generalübernehmervertrag zur Errichtung der Anlage sowie aus dem abgeschlossenen Wartungsvertrag
– Eintragung erstrangiger beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten (Errichtung und Betrieb der zu finanzierenden Anlage)
– Abschluss einer dreiseitigen Vereinbarung zum Nutzungsvertrag für die Flurstücke hinsichtlich der Bestellung der beschränkt persönlichen Dienstbarkeit(en) und der Eintrittsrechte
– Eintragung einer Vormerkung des Anspruchs zur Errichtung und zum Betrieb der zu finanzierenden Anlagen auf Pachtgrundstücken entsprechend der dreiseitigen Vereinbarung im Rang unmittelbar nach vorgenannter Dienstbarkeit zur Errichtung und Betrieb der Anlagen
– Verpflichtung zur Bildung und Verpfändung eines Guthabens für die Avalabsicherung (Rückbauverpflichtung) in Höhe von EUR 137.827,50
– Verpflichtung zur Bildung und Verpfändung einer Kapitaldienstreserve in Höhe von EUR 5.000,00
D. Angaben zu den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung
Die größenabhängigen Erleichterungen wurden in Anspruch genommen.
1. Periodenfremde Erträge und Aufwendungen nach § 285 Nr. 32 HGB
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 19,6 (Vorjahr: TEUR 0,0) enthalten. Diese beinhalten im Wesentlichen Versicherungsbeiträge für die Solaranlage Dortmund für die Jahre 2014 und 2015 (TEUR 10,8), eine Anpassung der Rückbaurückstellung (TEUR 3,0), Kosten für eine Short Due Dilligence aus dem Jahr 2015 (TEUR 2,9) sowie Rechts- und Beratungskosten aus dem Jahr 2015 (TEUR 1,2).
2. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthalten Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 0,3 (Vorjahr: TEUR 0,0).
E. Sonstige Angaben
1. Organe der Gesellschaft
Die Geschäftsführung obliegt der ZED4 Verwaltung GmbH, Hamburg.
Als Geschäftsführer der GmbH ist bestellt:
– Bernd Neitzel, Kaufmann, Hamburg
2. Persönlich haftende Gesellschafter
Persönlich haftende Gesellschafterin ist die ZED4 Verwaltung GmbH, Hamburg, mit einem gezeichneten Kapital von EUR 25.000,00.
3. Beteiligungen
An den folgenden Unternehmen bestehen Beteiligungen der Gesellschaft von mindestens 20 %:
Name | Sitz | Anteil am Kapital | Eigenkapital EUR |
Ergebnis des Jahres 2016 EUR |
ZED4 Verwaltung GmbH | Hamburg | 100,00 % | 15.594,52 | 1.318,94 |
ZED4 BHKW Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG | Hamburg | 100,00 % | -4.957,09 | -6.957,09 |
4. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen gegenüber der ZED4 Verwaltung GmbH, Hamburg, in Höhe des gezeichneten, bisher nicht eingeforderten Stammkapitals von EUR 12.500,00.
5. Nachtragsbericht
Die Geschäftsführung hat für das nicht abgenommene Blockheizkraftwerk in Thüringen in einer außergerichtlichen Einigung den vertraglich vereinbarten Schadensersatz erfolgreich durchgesetzt. Dieser beläuft sich auf TEUR 450 und ist am 04. April 2017 auf dem Konto der ZED4 eingegangen. Die Geschäftsführung hat sich dazu entschieden, den erfolgreich verhandelten Schadensersatz in Form einer 5 % igen Sonderauszahlung an die Anleger auszuzahlen. Diese ist am 18. Mai 2017 erfolgt.
Darüber hinaus wird die ZED4 als Emittentin weitere Energieerzeugungsanlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme in Form von Photovoltaik-Anlagen und Blockheizkraftwerken (BHKW) erwerben, operativ betreiben und verkaufen. Sie baut ein diversifiziertes Portfolio von Anlagen aus den Bereichen Photovoltaik und Blockheizkraftwerken auf, um an den Chancen des deutschen Energieerzeugungsmarktes zu partizipieren. Hierzu prüft und verhandelt die Geschäftsführung zahlreiche Investitionsmöglichkeiten in den beiden Anlagenklassen, die den Investitionskriterien der Vermögensanlage entsprechen, um diese sukzessive zu übernehmen.
Hamburg, den 30. Juni 2017
Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG
Bernd Neitzel, Geschäftsführer der ZED4 Verwaltungs GmbH als Komplementärin der Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016 geprüft. Die Prüfung umfasst auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten.
Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) und der ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Darüber hinaus liegt die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter.
Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf den Jahresabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und den Lagebericht wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Geschäftsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten gemäß § 25 Abs. 3 VermAnlG haben wir auf Basis einer Prüfung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems und von aussagebezogenen Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von Stichproben beurteilt. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016 den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse ist die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß erfolgt. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht in allen wesentlichen Belangen den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Hamburg, den 5. Januar 2018
Dr. Schreiber & Partner Treuhand GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
gez. Karl-Heinz Klinner, Wirtschaftsprüfer
Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 wurde auf der Gesellschafterversammlung am 28. Februar 2018 festgestellt.
Versicherung durch die Geschäftsführung
Wir versichern nach bestem Wissen, dass im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
8. Februar 2018
Die Geschäftsführung
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