Der Bruch zwischen dem Europäischen Gerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ist ausgeblieben: Die deutschen Verfassungsrichter haben sich im Verfahren um das umstrittene OMT-Programm der Europäischen Zentralbank (EZB) der Meinung der europäischen Richter angeschlossen und mehrere Verfassungsbeschwerden abgewiesen. Damit ist das EZB-Programm unter Auflagen zulässig.
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