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Zum Ende der Woche

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00luvicecream (CC0), Pixabay
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Natürlich ist der Ukraine-Krieg das beherrschende Thema, gerade die dort betroffenen Menschen, die gerade Familie und Heimat verlieren. Schaut man sich die Bilder an, dann möchte man nur noch heulen, denn es trifft vor allem Mütter und Kinder, die schwächsten in solch einem Krieg.

Die Hilfsbereitschaft in ganz Europa, aber vor allem der Menschen in Polen, kann man durchaus als

Sternstunde der Menschlichkeit

bezeichnen.

Es ist ein Sinnloskrieg, wobei ich davon überzeugt davon bin, dass wir lange noch nicht wissen, was der Auslöser zu diesem Krieg war.

Ein weiteres große Thema bei uns in dieser Woche war der „Oldenburger Komödienstadel“ um die Deutsche Lichtmiete. Jene Deutsche Lichtmiete die zunächst einmal Insolvenzanträge gestellt hatte, auch als Ergebnis der Maßnahmen der Oldenburger Staatsanwaltschaft gegenüber verantwortlichen Personen der Deutschen Lichtmiete, die in einer Durchsuchung der Geschäftsräume und einem Kontenarrest gipfelte. Da blieb den verantwortlichen Personen nichts anderes übrig als genau dieses Vorgehen der Beantragung eines Insolvenzverfahrens.

Dann war man „auch mit Hilfe einer gesellschaftsrechtlichen Konstruktion in der Schweiz“ auf die Idee gekommen, neues frisches Geld von Anlegern einzusammeln, um, wie es heißt, „die Rettung der Deutschen Lichtmiete“ umzusetzen.

Parallel dazu wurden aber bereits erste Recherchen zu dem Geschäftsmodell der DLM von Seiten der vom Oldenburger Insolvenzgericht eingesetzten Insolvenzverwalter angestellt. Das Ergebnis, zusammengefasst in Insolvenzgutachten, war für die verantwortlichen Personen der DLM eine Katastrophe, auch aus einer strafrechtlichen Sicht. Leuchten, die man gegenüber Anlegern abgerechnet hat, sollen in hohem Umfang fehlen. Natürlich gilt hier auch jetzt noch die Unschuldsvermutung.

Trotzdem nahmen die verantwortlichen Personen, Alexander Hahn, dann die Insolvenzanträge beim Insolvenzgericht zurück, um die Übergabe des Insolvenzgutachtens an das Insolvenzgericht zu verhindern, aber dennoch zu spät. Die waren einen Tag vorher fertig geworden. Einen Tag bevor dann die Insolvenzen zurückgenommen wurden.

Damit stehen die Ergebnisse der Recherchen der Insolvenzverwalter natürlich im Raum, brachten die beschuldigten Personen dann natürlich auch in eine Erklärungsnot. Möglicherweise gab es dann auch einen „Generalangriff der neuen Geschäftsführung auf den Insolvenzverwalter“, dessen Recherchen man anzweifele und handwerklich sei das Insolvenzgutachten schlecht gemacht.

Jenen Vorwurf, den man auch der Oldenburger Staatsanwaltschaft gemacht hatte in Bezug auf deren Ermittlungen und Maßnahmen.

Nun kam aber dann in dieser Woche die erneute Wende in Sachen DLM Oldenburg, erneut wurde ein Insolvenzverfahren gegen die DLM eingeleitet, gegen die Deutsche Lichtmiete AG. Jetzt entschied sich das Insolvenzgericht Oldenburg aber, einen sogenannten starken Insolvenzverwalter zu installieren. Das erweitert die Handlungsmöglichkeiten des benannten Insolvenzverwalters natürlich erheblich.

Mit der Insolvenz der DLM AG hat man dann auch „den Kopf einer Schlange“ getroffen und nun kamen dann in dieser Woche 2 weitere Insolvenzverfahren zum Tragen. Hier hatte man unseren Informationen nach noch versucht eine Eigenverwaltung durch das Gericht angeordnet zu bekommen, um die Geschäfte unter den Augen eines Sachwalters weiterführen zu können. Möglicherweise hat man aber die Rahmenbedingungen für die Eigenverantwortung dann nicht erfüllen können, denn das Insolvenzgericht Oldenburg hat da eine sogenannte Regelinsolvenz angeordnet und den „alten Insolvenzverwalter“ auch zum neuen Insolvenzverwalter ernannt.

Auch die Staatsanwaltschaft Oldenburg hatte sich dann in dieser Woche mit einer überraschenden und in ihrem Wortlaut dann doch sehr klaren und eindeutigen Veröffentlichung an die Öffentlichkeit gewandt. Bei dieser Veröffentlichung ging es um die Schweizer Lichtmiete Holding, die von Niels Fischer aus Hergiswil geführt wurde und wird, nachdem er zwischenzeitlich einmal für einen kurzen Zeitraum sein Amt als Verwaltungsrat des Unternehmens niedergelegt hatte.

In dem im Bundesanzeiger veröffentlichten Beschluss heißt es:

Den Vermögensarresten liegt der Verdacht zugrunde, dass die Beschuldigten im Zuge der Veräußerung von Partizipationsscheinen der in der Schweiz ansässigen Lichtmiete Holding AG im zweiten Halbjahr 2021 bewusst irreführende Angaben hinsichtlich der wirtschaftlichen Verfassung der Deutsche Lichtmiete Unternehmensgruppe gemacht haben oder haben machen lassen, um auf diese Weise Investorengelder für eine Beteiligung der Lichtmiete Holding AG an der Deutsche Lichtmiete Unternehmensgruppe einzuwerben und den wirtschaftlichen Fortbestand der Deutsche Lichtmiete Unternehmensgruppe sowie ihr eigenes Einkommen aus der Tätigkeit dort zu sichern, während ihnen aufgrund der Ertragslage der Unternehmensgruppe bekannt war, dass die Beteiligung der Lichtmiete Holding AG nicht werthaltig sein würde.

Zita Ende

Nimmt man dies mal wertend, dann ist das die Umschreibung dafür, dass man die Anleger betrogen hat.

Das dürfte nicht der letzte Akt im Oldenburger Komödienstadel der Deutschen Lichtmiete gewesen sein.

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