Immer wieder haben wir es mit Pleiten im Investmentbereich zu tun, und immer wieder sind dann vor allem Anleger und Berater betroffen. Der Emittent hat im Regelfall immer gut verdient und wenig zu befürchten, denn an den trauen sich dann viele Anlegerschutzanwälte nicht heran, wie wir aus der Vergangenheit wissen. Vielleicht bedarf es der Umstellung des gesamten Systems.
Unsere Gedanken dazu:
Vermögensschadenshaftpflicht
Jeder Emittent sollte zukünftig zu jedem Investmentangebot aus seinem Hause dem Berater eine Vermögensschadenshaftpflicht mitliefern. Damit wären nicht nur die Berater geschützt, sondern natürlich auch die Anleger, wenn mit dem Produkt des Emittenten etwas passiert.
Gleichzeitig würde eine Versicherung, die die Deckung für das Produkt des Emittenten übernehmen soll, das Risiko natürlich genau prüfen, bevor sie eine Deckungszusage macht. Das würde dann vermutlich eine radikale Reduzierung der Investmentangebote bedeuten, aber gleichbedeutend mit mehr Schutz für Anleger und Berater sein.
Diese Regelung muss dann auch für ausländische Anbieter gelten, die deutsche Kunden als Zielkunden haben.
Jedes Finanzprodukt bei der BaFin anmelden
Grundsätzlich sollte jeder Emittent verpflichtet werden, sein Finanz-/ Investmentprodukt bei der BaFin anzumelden. Dies verbunden mit einer Gebühr in Höhe von 2.000 Euro. Damit würden die Kosten für die BaFin „neutral“ gestaltet. Die BaFin wüsste dann aber endlich einmal, welche Produkte draußen auf dem Markt angeboten werden. Meldet ein Emittent sein Finanz-/ Investmentprodukt nicht an, so darf ein Berater das eben auch nicht verkaufen. Jeder Vermittler wäre verpflichtet, sich in dieser Liste zu informieren, ob das überhaupt gemeldet wurde. Gemeldet heißt dabei, bitte nicht gestattet und geprüft.
Diese Regelung muss dann auch für ausländische Anbieter gelten, die deutsche Kunden als Zielkunden haben.
Vermittelt ein Berater ein Finanz-/ Investmentprodukt, das nicht in der Liste ist, so haftet er grundsätzlich für entstandenen Schaden persönlich gegenüber dem Geschädigten.
Kleinanleger
Hier muss die bestehende Regelung erweitert werden und zwar dahingehend, dass der Anleger nicht mehr als maximal 10% seines Einkommens in ein einzelnes Investment investieren darf. So vermeidet man dann ein „Klumpenrisiko“. Investiert er sein gesamtes Vermögen in ein Investment, und das geht schief, dann ist sein Vermögen nicht mehr vorhanden. Ab 200.000 Euro Investment gehe ich davon aus, dass das dann ein Profianleger ist. Eine Regelung angelehnt an das Crowdinvesting wäre sicherlich auch denkbar. Die hat sich ja scheinbar bewärt.
Regulierungsfreie Produkte
Es gibt sie immer noch, die unregulierten Produkte. Insbesondere stechen hier Sparpläne für Gold-Investments ins Auge. Diese Investments sind für den Anleger oft völlig unwirtschaftlich in Bezug Aufwand und Ertrag. Es darf auch bitte zukünftig nicht mehr möglich sein, dass hohe Kosten sofort von der Ersteinzahlung in Abzug gebracht werden.
In Ordnung wäre es, wenn der Kunde auf seine Einzahlungen ein Agio bezahlen würde, aber nicht im Voraus, sondern immer in Bezug auf die jeweilige Einzahlung. Davon können die Kosten dann genauso gut abgedeckt werden, aber eben ratierlich. Die Einzahlungen für den Kunden wären dann aber höher. Jedem Kunden muss verpflichtend ein Kostenblatt zur Verfügung gestellt werden (Erhalt vom Kunden zu bestätigen!), worauf alle Kosten aufgeführt sind. Weitere Kosten dürfen nicht in Abzug gebracht werden.
Zu überlegen ist aber, ob nicht der Goldverkauf und der Abschluss solcher Sparverträge über ein BaFin gestattetes Prospekt reguliert werden sollte.
Nun werden viele sagen, die das lesen, „der spinnt, nur noch Regulierung“ – Ja, genauso sollte das sein, denn zuviel wird hier an Vermögen kaputtgemacht.
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