Der Gier der Anwälte wurden heute Grenzen gesetzt. Das Landgericht Hamburg hat in einem Zivilrechtsstreit einen Filesharer, der 2006 als knapp Sechzehnjähriger unter Verstoß gegen das Urheberrecht zwei Musikaufnahmen in eine Internettauschbörse eingestellt hatte, verurteilt, Schadensersatz in Höhe von 15 Euro pro Musiktitel an die klagenden Musikverlage zu zahlen. Dies geht aus einer Pressemeldung der Hamburger Justiz hervor.
Damit fällt das Urteil deutlich geringer aus, als es die Forderungen der Klägerparteien vorgesehen hatten. Für die illegale Verbreitung der Werke „Engel“ von Rammstein und „Dreh‘ dich nicht um“ von Westernhagen wollten die Urheberrechtsvertreter Schadensersatz in der Höhe von 300 Euro. Zusätzlich forderten sie Schadensersatz in derselben Höhe vom Vater des Beklagten, da er Inhaber des genutzten Internetanschlusses ist. Die weitergehende Schadensersatzforderung wurde jedoch genauso wie die Schadensersatzklage gegen den Vater des Beklagten abgewiesen. Der Vater wusste nichts von der Verbreitung der Musiktitel. Der Beklagte habe jedoch das Urheberrecht schuldhaft und rechtswidrig verletzt, indem er die Musikstücke unerlaubt kopiert und in das Internet eingestellt hatte. Gutes Urteil was Schule machen sollte.
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