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Sollte Edward Snowden für eine Aussage in einem Strafverfahren oder Befragungen durch das Parlament in die Schweiz reisen, würde er den USA nicht ausgeliefert. Nur „andere höherrangige Verpflichtungen des Staates“ könnten das freie Geleit für den früheren US-Geheimdienstmitarbeiter relativieren, schreibt die Schweizer Bundesanwaltschaft in einem gestern bekanntgewordenen Rechtsgutachten.

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