Home Allgemeines Zusammenfassung des Insolvenzverfahrens für die Siberian Fish Company GmbH
Allgemeines

Zusammenfassung des Insolvenzverfahrens für die Siberian Fish Company GmbH

Share
geralt (CC0), Pixabay
Share

Das Amtsgericht Neubrandenburg hat im Rahmen des Insolvenzverfahrens für die Siberian Fish Company GmbH (Sitz: Strasburg) einen vorläufigen Insolvenzverwalter eingesetzt. Die Firma, vertreten durch ihren Geschäftsführer Oleg Kiesner, hatte einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen gestellt.

Beschlussinhalte:

  1. Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen: Alle laufenden Maßnahmen zur Zwangsvollstreckung gegen die Siberian Fish Company GmbH werden eingestellt, sofern sie keine unbeweglichen Gegenstände betreffen. Neue Vollstreckungsmaßnahmen sind untersagt.
  2. Ernennung des vorläufigen Insolvenzverwalters: Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff aus Potsdam wurde als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Seine Hauptaufgabe besteht darin, das Vermögen des Unternehmens zu überwachen und zu sichern.
  3. Einschränkung der Verfügungsbefugnis der Schuldnerin: Die Siberian Fish Company GmbH darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen. Insbesondere ist es ihr untersagt, über ihre Bankkonten und Forderungen zu verfügen; diese Befugnisse gehen vollständig auf den Insolvenzverwalter über.
  4. Kontenverwaltung und Einzug von Forderungen: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, im Namen der Schuldnerin Sonderkonten zu eröffnen und über diese zu verfügen. Er darf Bankguthaben und eingehende Forderungen einziehen, um die Insolvenzmasse zu sichern.
  5. Zahlungsverbot an die Schuldnerin: Drittschuldner der Siberian Fish Company GmbH, also Personen oder Unternehmen, die der GmbH noch Zahlungen schulden, dürfen diese nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten.
  6. Zutrittsrechte und Informationspflichten: Der Insolvenzverwalter hat das Recht, die Geschäftsräume der GmbH zu betreten und Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin muss ihm Zugang zu allen relevanten Unterlagen gewähren und alle erforderlichen Auskünfte erteilen.
  7. Veröffentlichung der Anordnung: Die Anordnung wurde in einem elektronischen Informationssystem veröffentlicht und bleibt dort mindestens bis zum Ende des Verfahrens sichtbar. Sollte das Verfahren eröffnet werden, wird die Veröffentlichung spätestens sechs Monate nach Abschluss gelöscht.

Der Beschluss ist Teil des üblichen Verfahrens zur Vorbereitung auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Ziel ist es, das Vermögen der Siberian Fish Company GmbH zu sichern und festzustellen, ob genügend Mittel zur Deckung der Verfahrenskosten vorhanden sind.

Share
Written by
Die Redaktion -

Mitarbeiter der Redaktion sind kompetente Kollegen die seit 20 Jahren oder länger in der Branche sind. Wir verdienen kein Geld mit Anlegerschutz oder Ratings. Wir gehen unserem Beruf mit viel Freude nach, wissen aber auch das jede schlechte Nachricht in der Branche, ein Verkaufshindernis für uns ist. Helfen Sie uns schlechte Nachrichten zu vermeiden.Informieren Sie uns, wenn Sie etwas Neues und Wichtiges aus unserer Branche hören. Es sollte nachprüfbar sein für uns (Quellenangabe wenn möglich). Vielen Dank Die Redaktion

Leave a comment

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Related Articles
Allgemeines

ELARIS AG Aktienkursabsturz

Das zum Beginn einer neuen Woche, da kann man sich sicherlich einen...

Allgemeines

BaFin ermittelt gegen Capital Impact Corp. wegen unerlaubtem Angebot von Zazoon-Aktien

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt Anlegerinnen und Anleger vor Angeboten der...

Allgemeines

Vorläufige Insolvenzverwaltung für Verein zur Qualitätskontrolle am Bau e.V. angeordnet

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des „Verein zur Qualitätskontrolle am Bau e.V.“,...