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Zwangsgeldandrohung

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Die BaFin hat am 27. Dezember 2017 gegen die Electrawinds SE die Erfüllung der Finanzberichterstattungspflichten nach §§ 37v ff. (neu: §§ 114 ff.) des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) angeordnet und Zwangsgelder in Höhe von 172.500 Euro angedroht.

Die Electrawinds SE hatte gegen § 37w Absatz 1 Sätze 1, 2, 3 und 4 in Verbindung mit § 37y Nr. 2 (neu: § 115 Absatz 1 Sätze 1, 2, 3 und 4 in Verbindung mit § 117 Nr. 2) WpHG verstoßen. Rechtsgrundlage für die Maßnahme sind § 4 Absatz 2 Satz 1 (neu: § 6 Abs. 2 Sätze 1 und 2) WpHG in Verbindung mit § 17 Absatz 1 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes (FinDAG) sowie § 6 Absatz 1, § 7 Absatz 1, § 11 Absatz 1 und § 13 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (VwVG).

Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

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