Das ägyptische Justizministerium hat die Anklage gegen 43 Mitarbeiter ausländischer Organisationen veröffentlicht.
Unter den Angeklagten befinden sich auch zwei Mitarbeiter der CDU-nahen Konrad-Adenauer-Stiftung. Ihnen wird verschiedenes vorgeworfen, unter anderem, dass sie ihrer Tätigkeit ohne Lizenz nachgekommen seien und dass sie mit ausländischen Geldmitteln die Sicherheit Ägyptens gefährdet hätten. Gegen die beiden Deutschen und alle anderen Angeklagten wurde ein Reiseverbot verhängt. Sie müssen sich in kurzer Zeit vor einem Strafgericht in Kairo verantworten.
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