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Zweite Änderung der Bekanntmachung der Richtlinie über den Einsatz von Bundesmitteln im Rahmen des BMVI-Programms „Ladeinfrastruktur vor Ort“

geralt (CC0), Pixabay
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Bundesministerium
für Digitales und Verkehr

Zweite Änderung
der Bekanntmachung der Richtlinie
über den Einsatz von Bundesmitteln im Rahmen des BMVI-Programms
„Ladeinfrastruktur vor Ort“

Vom 24. August 2023

Die Bekanntmachung der Richtlinie über den Einsatz von Bundesmitteln im Rahmen des BMVI-Programms „Ladeinfrastruktur vor Ort“ vom 24. März 2021 (BAnz AT 30.03.2021 B8), die durch die Änderung der Bekanntmachung vom 17. Januar 2022 (BAnz AT 25.01.2022 B4) geändert worden ist, wird geändert:

Nummer 7.4 wird wie folgt neu gefasst:

„7.4 Bewilligungszeitraum

Der Bewilligungszeitraum wird von der Bewilligungsbehörde für jedes Vorhaben individuell festgelegt und kann in begründeten Fällen verlängert werden. Über den für die Verlängerung erforderlichen Antrag entscheidet die Bewilligungsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen; diesem sind eine Begründung und geeignete Nachweise beizufügen. Der Bewilligungszeitraum endet spätestens am 31. Dezember 2024. Gefördert werden können nur die innerhalb des Bewilligungszeitraums umgesetzten Vorhabenbestandteile.“

Berlin, den 24. August 2023

Bundesministerium
für Digitales und Verkehr

Im Auftrag
Nikolaus Oberkandler

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