Startseite Allgemeines Zweite Änderung der Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „KMU-innovativ: Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)“
Allgemeines

Zweite Änderung der Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „KMU-innovativ: Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)“

MIH83 (CC0), Pixabay
Teilen

Bundesministerium
für Bildung und Forschung

Zweite Änderung
der Bekanntmachung der
Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema
„KMU-innovativ: Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)“

Vom 31. Oktober 2024

Die Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „KMU-innovativ: Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)“ vom 15. November 2021 (BAnz AT 20.12.2021 B6), die durch die Bekanntmachung vom 12. Dezember 2023 (BAnz AT 21.12.2023 B10, AT 16.01.2024 B4) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Nummer 1 Absatz 6 wird im vorletzten Satz der Satzteil „der Kommunikationstechnologien oder der IT-Sicherheit,“ gestrichen.
2.
In Nummer 1.2 werden Absatz 2 und 3 wie folgt ersetzt:
„Die Fördermaßnahme ist ausgerichtet auf das Themenfeld „Informations- und Kommunikationstechnologie“. Grundlage der Förderung ist die Zukunftsstrategie Forschung und Innovation der Bundesregierung.
Die Ergebnisse der geförderten Vorhaben dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem EWR und der Schweiz genutzt werden.“
3.
In Nummer 2 Absatz 2 wird die Angabe „in einem der Technologiebereiche SWS oder KIS“ durch die Angabe „im Technologiebereich Software-intensive Systeme (SWS)“ ersetzt.
4.
In Nummer 2 wird der Absatz zum Bereich KIS nebst Spiegelstrichen zu Kommunikationssystemen und IT-Sicherheit gestrichen.
5.
In Nummer 2 wird der letzte Absatz wie folgt neu gefasst:
„Weitere Informationen zu den Förderschwerpunkten finden Sie unter http:/​/​www.kmu-innovativ.de sowie unter http:/​/​www.pt-sw.de/​de/​kmu-innovativ-ikt.php.“
6.
In Nummer 7 werden die Telefonnummer des Beratungstelefons und die Adresse der Förderberatung wie folgt aktualisiert:
„Beratungstelefon: 08 00/​2 62 30 08 (kostenfrei)
Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes
Forschungszentrum Jülich GmbH
Projektträger Jülich (PtJ)
Lützowstraße 109
10785 Berlin“
7.
Nummer 7.1 wird wie folgt ersetzt:
„Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:
DLR Projektträger
Gesellschaft, Innovation, Technologie
Datenwissenschaften/​Software-intensive Systeme
Sachsendamm 61
10829 Berlin

Telefon: (0 30) 6 70 55-9631
Telefax: (0 30) 6 70 55-7 42
E-Mail: kmu-innovativ.IKT@dlr.de
Internet: http:/​/​www.pt-sw.de/​de/​kmu-innovativ-ikt.php

Ansprechpersonen sind Frau Alexandra Klemckow und Herr Dr. Jens Totz.
Es wird empfohlen, bei Fragen zur Einreichung einer Projektskizze mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen.
Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https:/​/​foerderportal.bund.de/​easy/​easy_​index.php?auswahl=easy_​formulare&formularschrank=bmbf abgerufen oder unmittelbar beim oben angegebenen Projektträger angefordert werden.
Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen (https:/​/​foerderportal.bund.de/​easyonline). Es besteht die Möglichkeit, den Antrag in elektronischer Form über dieses Portal unter Nutzung des TAN-Verfahrens oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureichen. Daneben bleibt weiterhin eine Antragstellung in Papierform möglich.“
8.
In Nummer 7.2.2 wird in Absatz 2 der zweite und dritte Satz wie folgt ersetzt:
„Es besteht die Möglichkeit, den Antrag in elektronischer Form über dieses Portal unter Nutzung des TAN-Verfahrens oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureichen. Daneben bleibt weiterhin eine Antragstellung in Papierform möglich.“

Die Änderungen der Richtlinie treten am 1. November 2024 in Kraft.

Bonn, den 31. Oktober 2024

Bundesministerium
für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Ute Bernhardt   Dr. Heike Prasse

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Werbung mit „Anti-Kater“-Zusatz für Lebensmittel verboten: Oberlandesgericht Frankfurt am Main setzt Grenzen

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat in einer aktuellen Entscheidung die...

Allgemeines

Urteil im Staatsschutzverfahren: Ehepaar wegen Unterstützung des IS zu Bewährungsstrafen verurteilt

Am 22. November 2024 hat der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf unter...

Allgemeines

Handelskrieg 2.0

Mit Donald Trump, der kurz vor seiner Rückkehr ins Weiße Haus steht,...

Allgemeines

Moin

Regierungsbildung mit BSW in Thüringen beschlossen In Thüringen haben CDU, SPD und...