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Zweite Änderung der Förderrichtlinie „Zusammenhalt stärken – Menschen verbinden“ vom: 31.01.2024

Alexandra_Koch (CC0), Pixabay
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Bundesministerium
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Zweite Änderung
der Förderrichtlinie „Zusammenhalt stärken – Menschen verbinden“

Vom 31. Januar 2024

Die Förderrichtlinie „Zusammenhalt stärken – Menschen verbinden“ vom 10. November 2023 (BAnz AT 24.11.2023 B2), die durch die Bekanntmachung vom 15. Dezember 2023 (BAnz AT 27.12.2023 B3) geändert worden ist, wird geändert.

1.
Die Nummer 7.1 wird wie folgt neu gefasst:
In der ersten Stufe sind dem BAFzA Interessenbekundungen in elektronischer Form über Z-EU-S einzu­reichen. Die Frist zur Einreichung wird gesondert auf www.esf.de bekannt gegeben.
Aus der Vorlage einer Interessenbekundung kann kein Rechtsanspruch auf Aufforderung zur Antragstellung abgeleitet werden.
2.
Die Nummer 7.2 wird wie folgt neu gefasst:
Die für eine Förderung geeigneten Interessenbekundungen werden vom BMFSFJ ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Teilnehmenden der Interessenbekundung elektronisch mitgeteilt.
Die aus den Interessenbekundungen ausgewählten Bewerber werden aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag in elektronischer Form über das Förderportal Z-EU-S (https:/​/​foerderportal-zeus.de) einzureichen. Die Einreichungsfrist wird gesondert bekannt gegeben.

Die Änderungen der Förderrichtlinie treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Berlin, den 31. Januar 2024

Bundesministerium
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Im Auftrag
Paloma Miersch

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