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Zweite Änderung der Richtlinie zum Förderprogramm „Digital jetzt – Investitionsförderung für KMU“

SarahRichterArt (CC0), Pixabay
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Bundesministerium
für Wirtschaft und Klimaschutz

Zweite Änderung
der Richtlinie zum Förderprogramm
„Digital jetzt – Investitionsförderung für KMU“

Vom 22. Februar 2022

Die Richtlinie zum Förderprogramm „Digital jetzt – Investitionsförderung für KMU“ vom 19. Mai 2020 (BAnz AT 01.07.2020 B1), die zuletzt am 4. August 2021 (BAnz AT 19.08.2021 B1) geändert worden ist, wird geändert.

Der Anhang I wird durch den nachfolgenden Anhang I ersetzt.

Berlin, den 22. Februar 2022

Bundesministerium
für Wirtschaft und Klimaschutz

Im Auftrag
Gesa Förster

Anhang I

Strukturschwache Regionen nach Digital Jetzt

Fördergebiete für strukturschwache Regionen nach Digital Jetzt in kreisscharfer Abgrenzung

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