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Zweite Änderung der Richtlinie zur Förderung des Technologie- und Wissenstransfers durch Patente, Normung und Standardisierung zur wirtschaftlichen Verwertung innovativer Ideen von Hochschulen und Unternehmen „WIPANO – Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen“

IO-Images (CC0), Pixabay
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Bundesministerium
für Wirtschaft und Klimaschutz

Zweite Änderung
der Richtlinie
zur Förderung des Technologie- und Wissenstransfers
durch Patente, Normung und Standardisierung
zur wirtschaftlichen Verwertung innovativer Ideen von Hochschulen und Unternehmen
„WIPANO – Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen“

Vom 12. Juni 2023

Die Richtlinie zur Förderung des Technologie- und Wissenstransfers durch Patente, Normung und Standardisierung zur wirtschaftlichen Verwertung innovativer Ideen von Hochschulen und Unternehmen „WIPANO – Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen“ vom 16. Dezember 2019 (BAnz AT 17.01.2020 B1), die zuletzt durch die Bekanntmachung vom 29. März 2021 (BAnz AT 16.04.2021 B2) geändert worden ist, wird geändert.

Nummer 5 – Geltungsdauer – wird wie folgt geändert:

Diese Richtlinie tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2020 in Kraft und gilt vorbehaltlich beihilferechtlicher oder sonstiger Änderungserfordernisse bis zum 31. Dezember 2023.

Die laufende Antragstellung bis zum 30. Juni 2023 gilt nur noch für die Förderschwerpunkte 3.1 „Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung“ und 3.2 „Unternehmen – Normung“.

Für den Förderschwerpunkt 2.2 „Öffentliche Forschung – Weiterentwicklung von Erfindungen“ ist mit sofortiger Wirkung keine Antragstellung mehr möglich.

Für den Förderschwerpunkt 2.1.3 „Unternehmen – Patentierung“ wird die laufende Antragstellung bis zum 31. Oktober 2023 verlängert.

Berlin, den 12. Juni 2023

Bundesministerium
für Wirtschaft und Klimaschutz

Im Auftrag
Dr. Thomas Zielke

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