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Zweite Änderung der Richtlinie zur Förderung von Forschungsvorhaben „Plattform Privatheit – IT-Sicherheit schützt Privatheit und stützt Demokratie“ im Rahmen des Forschungsrahmenprogramms der Bundesregierung zur IT-Sicherheit „Digital. Sicher. Souverän.“

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Bundesministerium
für Bildung und Forschung

Zweite Änderung
der Richtlinie zur Förderung von Forschungsvorhaben
„Plattform Privatheit – IT-Sicherheit schützt Privatheit und stützt Demokratie“
im Rahmen des Forschungsrahmenprogramms der Bundesregierung zur IT-Sicherheit
„Digital. Sicher. Souverän.“

Vom 23. Mai 2024

Die Richtlinie zur Förderung von Forschungsvorhaben „Plattform Privatheit – IT-Sicherheit schützt Privatheit und stützt Demokratie“ im Rahmen des Forschungsrahmenprogramms der Bundesregierung zur IT-Sicherheit „Digital. Sicher. Souverän.“ vom 22. Dezember 2022 (BAnz AT 30.12.2022 B10), die durch die Bekanntmachung vom 12. Dezember 2023 (BAnz AT 20.12.2023 B4) geändert worden ist, wird geändert.

1.
Der erste Absatz von Nummer 7.1 wird wie folgt neu gefasst:
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme „Plattform Privatheit – IT-Sicherheit schützt Privatheit und stützt Demokratie“ hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:
VDI/​VDE Innovation + Technik GmbH
Projektträger Vernetzung und Sicherheit digitaler Systeme
Steinplatz 1
10623 Berlin
Ansprechpartner sind:
Herr Florian Till Patzer
Telefon: 0 30/​31 00 78-5564
Telefax: 0 30/​31 00 78-247
E-Mail: FlorianTill.Patzer@vdivde-it.de
Herr Jan-Ole Malchow
Telefon: 0 30/​31 00 78-386
Telefax: 0 30/​31 00 78-247
E-Mail: Jan-Ole.Malchow@vdivde-it.de
2.
Der erste Absatz von Nummer 7.2.1 wird wie folgt neu gefasst:
In der ersten Verfahrensstufe sind dem beauftragten Projektträger VDI/​VDE Innovation + Technik GmbH zunächst Projektskizzen in elektronischer Form unter der Fördermaßnahme „Plattform Privatheit“ einzureichen. Skizzen können jederzeit eingereicht werden. Bewertungsstichtag für eingereichte Skizzen ist der 15. März des jeweiligen Jahres. Erster Stichtag ist der 15. März 2023; letzter Stichtag der 15. März 2027. Wiedervorlagen von Skizzen sind möglich; diese sind jedoch klar zu kennzeichnen und geänderte Abschnitte dabei kenntlich zu machen.

Die Änderungen der Richtlinie treten am Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 23. Mai 2024

Bundesministerium
für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Dr. Heike Prasse

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