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Startseite Allgemeines Zweite Änderung der Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema KMU-innovativ: Biomedizin
Allgemeines

Zweite Änderung der Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema KMU-innovativ: Biomedizin

geralt (CC0), Pixabay
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Bundesministerium
für Bildung und Forschung

Zweite Änderung
der Richtlinie
zur Förderung von Projekten zum Thema KMU-innovativ: Biomedizin

Vom 25. März 2025

Die Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema KMU-innovativ: Biomedizin vom 1. Juli 2022 (BAnz AT 15.07.2022 B6), die zuletzt durch die Bekanntmachung vom 10. November 2023 (BAnz AT 08.12.2023 B9) geändert worden ist, wird geändert.

1.
Die Nummer 2 wird wie folgt ergänzt:
„Individuelle Heilversuche sind von der Förderung ausgeschlossen.“
2.
Die Nummer 4 wird wie folgt ergänzt:
„Besondere Zuwendungsvoraussetzungen sind:

Ein signifikanter Anteil der FuE-Leistung soll durch die beteiligten KMU erbracht werden und der Nutzen des Vorhabens in erster Linie diesen zugutekommen.“
3.
Die Nummer 5 wird wie folgt ergänzt:
„Bei Verbundvorhaben wird entsprechend Nummer 4 Absatz 1 dieser Richtlinie vorausgesetzt, dass mindestens 50 Prozent der für das Gesamtprojekt insgesamt beantragten Fördermittel KMU zugutekommen sollen. Mögliche Aufschläge oder Pauschalen sind bei der Berechnung der Fördermittel für einzelne Projektpartner zu berücksichtigen.“
4.
Die Nummer 7 wird wie folgt neu gefasst:
„Interessierten Unternehmen wird empfohlen, sich für eine Erstberatung mit der Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes in Verbindung zu setzen. Sie berät unter anderem bei der Zuordnung von Projektideen zu den Technologiefeldern, vermittelt zu den fachlichen Ansprechpersonen bei den beteiligten Projektträgern und unterstützt bei der Klärung der Antragsberechtigung gemäß KMU-Definition der Europäischen Kommission (siehe Nummer 3).
Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes
Beratungstelefon: 08 00/​2 62 30 09 (kostenfrei)
E-Mail: beratung@foerderinfo.bund.de
URL: https:/​/​www.foerderinfo.bund.de/​
Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes
Forschungszentrum Jülich GmbH
Projektträger Jülich (PtJ)
Lützowstraße 109
10785 Berlin“
5.
Die Nummer 7.1 wird wie folgt neu gefasst:
„Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:
Projektträger Jülich (PtJ)
Nachhaltige Entwicklung und Innovation
Bioökonomie – Technologietransfer (BIO2)
Forschungszentrum Jülich GmbH
52425 Jülich
Ansprechpartnerinnen für weitere Auskünfte sind:
Dr. Rebecca Gissing
Friederike Kaußen
Telefon: 02461/​61-84699
E-Mail: ptj-kmui-biomedizin@fz-juelich.de
Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.
Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse
https:/​/​foerderportal.bund.de/​easy/​easy_​index.php?auswahl=easy_​formulare&formularschrank=bmbf
abgerufen oder unmittelbar beim oben angegebenen Projektträger angefordert werden.
Es wird empfohlen, zur Beratung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.“
6.
Die Nummer 7.2.1 wird wie folgt neu gefasst:
„In der ersten Verfahrensstufe können beim beauftragten Projektträger des BMBF jederzeit zu den Stichtagen 15. April und 15. Oktober zunächst Projektskizzen in elektronischer Form und in deutscher Sprache über das Online-Skizzentool „easy-Online“ auf dem Internetportal für die Fördermaßnahme „KMU-innovativ: Biomedizin“ online eingereicht werden (https:/​/​www.ptj.de/​foerdermoeglichkeiten/​lebenswissenschaften/​kmu-innovativ-biomedizin). Die für eine Beteiligung an der Bekanntmachung benötigten Informationen sind dort verfügbar.“

Die Änderungen der Richtlinie treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 25. März 2025

Bundesministerium
für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Ralf Mytzek-Zühlke

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