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Zweite Änderung der Richtlinien zur Förderung der internationalen Mobilität von Auszubildenden sowie Ausbilderinnen und Ausbildern – Förderprogramm „AusbildungWeltweit“

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Bundesministerium
für Bildung und Forschung

Zweite Änderung
der Richtlinien
zur Förderung der internationalen Mobilität von Auszubildenden
sowie Ausbilderinnen und Ausbildern – Förderprogramm
„AusbildungWeltweit“

Vom 28. Februar 2023

Die Richtlinien zur Förderung der internationalen Mobilität von Auszubildenden sowie Ausbilderinnen und Ausbildern – Förderprogramm „AusbildungWeltweit“ vom 28. November 2019 (BAnz AT 16.01.2020 B6), die durch die Bekanntmachung vom 8. Oktober 2021 (BAnz AT 15.10.2021 B5) geändert worden sind, werden wie folgt geändert:

1.
In Nummer 7 wird im dritten Absatz Satz 2 wie folgt neu gefasst:
„Die Projekte enden spätestens mit Ablauf der Förderrichtlinie.“
2.
In Nummer 9 wird die Geltungsdauer wie folgt geändert: „… und gelten bis zum Ablauf des 31. Dezember 2028.“

Die Änderungen treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 28. Februar 2023

Bundesministerium
für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Stefan Schneider

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