Bundesministerium
für Bildung und Forschung
Zweite Änderung
der Richtlinien
zur Förderung der internationalen Mobilität von Auszubildenden
sowie Ausbilderinnen und Ausbildern – Förderprogramm
„AusbildungWeltweit“
Die Richtlinien zur Förderung der internationalen Mobilität von Auszubildenden sowie Ausbilderinnen und Ausbildern – Förderprogramm „AusbildungWeltweit“ vom 28. November 2019 (BAnz AT 16.01.2020 B6), die durch die Bekanntmachung vom 8. Oktober 2021 (BAnz AT 15.10.2021 B5) geändert worden sind, werden wie folgt geändert:
- 1.
-
In Nummer 7 wird im dritten Absatz Satz 2 wie folgt neu gefasst:„Die Projekte enden spätestens mit Ablauf der Förderrichtlinie.“
- 2.
-
In Nummer 9 wird die Geltungsdauer wie folgt geändert: „… und gelten bis zum Ablauf des 31. Dezember 2028.“
Die Änderungen treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bundesministerium
für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Stefan Schneider
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