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Zweite Bekanntmachung der Nachfristsetzung zur Zahlung nicht einbezahlter Einlagen gem. § 64 AktG

IO-Images (CC0), Pixabay
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Altech Advanced Materials AG

Frankfurt am Main

ISIN: DE000A31C3Y4
ISIN: DE000A31C3Z1

Zweite Bekanntmachung der Nachfristsetzung zur Zahlung nicht einbezahlter Einlagen gem. § 64 AktG

Der Vorstand der Altech Advanced Materials AG mit Sitz in Frankfurt am Main, eigentragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 118874 („Gesellschaft“), setzt hiermit dem Aktionär der Gesellschaft Melewar Acquisitions Limited (Zahlungsrückstand: EUR 237.688,20) als Inhaber von teileingezahlten auf den Namen lautenden Stückaktien der Gesellschaft mit der ISIN DE000A31C3Z1 („Teileingezahlte Aktien“) eine Nachfrist zur Einzahlung ausstehender Einlagen bis zum

11. November 2023

mit der Androhung gem. § 64 AktG, nach Ablauf der Frist die Teileingezahlten Aktien und die geleisteten Einlagen für verlustig zu erklären.

 

 

Altech Advanced Materials AG

– Der Vorstand –

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