wissen wir aktuell noch nicht, werden ihm dazu aber eine Presseanfrage übermitteln. Geht man aktuelle auf die Seite von Philipp Nerb, gibt das Suchwort ThomasLloyd ein, dann findet man nachfolgende Expertise.
Cleantech Infrastrukturgesellschaft und Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft
ThomasLloyd bietet parallel zwei Publikumsfonds an, die gemeinsam mit führenden institutionellen Investoren weltweit direkt investieren in die Entwicklung, den Bau und den Betrieb von unterschiedlichen Kraftwerken mit erneuerbaren Energien (Co-Investor-Strategie). Die Anbieterin kann umfangreiche Erfahrung im Zielmarkt vorweisen. Zudem verfügt das Unternehmen weltweit über ein exzellentes Netzwerk.
Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KGLangenJahresabschluss/Jahresfinanzbericht zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020Bilanz zum 31. Dezember 2020Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020
Anhang für das Geschäftsjahr 2020A. Rechnungslegungsgrundsätze Bei der Bilanzierung und Bewertung sind im Jahresabschluss der Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG, Langen (Amtsgericht Osnabrück, HRA 205489), die Vorschriften des HGB für kleine Kommanditgesellschaften i. S. d. § 264a i. V. m. § 267 Abs. 1 HGB sowie die spezialgesetzlichen Vorschriften des VermAnlG angewandt worden. Nach § 26 Abs. 2 VermAnlG i. V. m. § 326 des Handelsgesetzbuchs sind die größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften hingegen nicht anzuwenden. Die Kapitalflussrechnung wird durch die Gesellschaft freiwillig erstellt und die Erleichterung nach § 24 Abs.1 VermAnIlG wird nicht in Anspruch genommen. Darstellung, Gliederung sowie Ansatz und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen den Vorjahresgrundsätzen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Die Guthaben bei Kreditinstituten sind mit dem Nominalwert angesetzt. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert. B. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung I. Bilanz 1. Finanzanlagen In den sonstigen Ausleihungen wird der Gewinnanspruch (netto) aus der stillen Beteiligung an der ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH, Langen, in Höhe von TEUR 1.594 (i. V. TEUR 1.594) ausgewiesen. Im Geschäftsjahr wurde eine Abschreibung in Höhe von TEUR 8.196 auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Die kumulierten Ausschüttungen/Entnahmen betragen – TEUR 1.871 (i. V. – TEUR 970) und die insgesamt getätigten Einlagen betragen TEUR 42.160 (i. V. TEUR 31.131), sodass sich insgesamt der Bilanzansatz in Höhe von TEUR 33.686 (i. V. TEUR 31.755) ergibt. 2. Forderungen Als Forderungen gegen nahestehende Unternehmen werden Forderungen an die ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH, Langen, ausgewiesen. 3. Guthaben bei Kreditinstituten Die Position enthält das Guthaben bei zwei Kreditinstituten. Von dem Guthaben ist ein erstrangiger Teilbetrag in Höhe von TEUR 400 verpfändet und kann nicht verwendet werden. Die Veränderungen ergeben sich aus der Kapitalflussrechnung in Anlage 4. 4. Eigenkapital Das Kapital der Kommanditisten setzt sich wie folgt zusammen:
Von dem gezeichneten Kommanditkapital in Höhe von TEUR 188.198 sind zum Bilanzstichtag TEUR 67.012 bei der Eintragung im Handelsregister berücksichtigt. Das eingetragene Haftkapital beträgt dementsprechend TEUR 67. Abzüglich der ausstehenden Einlagen verbleiben somit zum Bilanzstichtag Einlagen in Höhe von TEUR 3.232, die zur Durchführung der Erhöhung der Haftsumme der Treuhandkommanditistin geleistet wurden. Zum Bilanzstichtag waren insgesamt 64 Verträge mit einem gezeichneten Kommanditkapital in Höhe von TEUR 837 gekündigt. Die Auszahlung des Restguthabens (Summe der Kapitalkonten I bis III) steht entsprechend den Regelungen im Gesellschaftsvertrag unter dem Vorbehalt, dass durch die Zahlung des Guthabens kein Insolvenzeröffnungsgrund herbeigeführt wird. 5. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betreffen mit TEUR 11.829 (i. V. TEUR 13.075) das Kontokorrentkonto der Kommanditistin, der ThomasLloyd Global Asset Management (Schweiz) AG, Zürich/Schweiz, mit TEUR 183 (i. V. TEUR 0) das Kontokorrentkonto der Kommanditistin Cleantech Treuvermögen GmbH, Langen, sowie mit TEUR 5 (i. V. TEUR 0) das Kontokorrentkonto der Komplementärin Cleantech Management GmbH, Langen. Die Kontokorrentkonten werden mit 1,0 % p.a. verzinst. Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen Umsatzsteuer in Höhe von TEUR 0 (i. V. TEUR 8) sowie übrige Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 39 (i. V. TEUR 45). Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. II. Gewinn- und Verlustrechnung Finanzergebnis Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen betreffen Zinsaufwendungen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von TEUR 118 (i. V. TEUR 56). C. Sonstige Angaben 1. Persönlich haftender Gesellschafter Die Cleantech Management GmbH, Langen, mit einem gezeichneten Kapital von TEUR 25 ist alleinige persönlich haftende Gesellschafterin. Die Haftungsvergütung für die Gesellschafterin beträgt TEUR 3. 2. Personal Im Geschäftsjahr wurden keine Arbeitnehmer beschäftigt. 3. Wichtige Verträge Stille Beteiligung Die Gesellschaft hat durch Vertrag vom 10. Oktober 2011 und Nachträge vom 23. Januar 2012 und 18. Juli 2013 mit der ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH, Langen, einen Vertrag über die Errichtung einer typisch stillen Gesellschaft geschlossen. Die typisch stille Gesellschaft wurde auf unbestimmte Dauer vereinbart. Der typisch stille Gesellschafter war erstmals zum Ablauf des 31. Dezember 2018 und die ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH ist erstmals zum Ablauf des 31. Dezember 2032 berechtigt, die typisch stille Gesellschaft teilweise oder in Gänze zu kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt jeweils ein Jahr. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Nominaleinlage beträgt bis zu TEUR 85.000 und kann durch den stillen Gesellschafter in Raten erbracht werden. Mit Nachtrag vom 18. Juli 2013 wurde die Nominaleinlage auf insgesamt TEUR 171.000 festgelegt. Eine Verpflichtung des stillen Gesellschafters zur Leistung von Nachschüssen über die gezeichnete Einlage hinaus besteht nicht. Entnahmen sind grundsätzlich nur in Gewinnjahren und grundsätzlich nur in Höhe des Gewinnanteils des typisch stillen Gesellschafters zulässig. Durch Entnahmen darf kein negatives Kapitalkonto entstehen, bzw. es darf sich ein negatives Kapitalkonto nicht erhöhen. Dem stillen Gesellschafter stehen keine Mitwirkungs- oder Mitspracherechte zu. Der typisch stille Gesellschafter ist am Gewinn des Unternehmens beteiligt. An einem Verlust nimmt der typisch stille Gesellschafter nicht teil. Der typisch stille Gesellschafter ist am Vermögen, den stillen Reserven und dem Unternehmenswert der ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH, Langen, beteiligt. Der typisch stille Gesellschafter tritt mit seinen Entnahme- und Abfindungsansprüchen im Rang hinter die Erfüllung der Forderungen von Gläubigern der Unternehmensträgerin zurück. Die Basis für den Anteil am Gewinn des Unternehmens als stiller Gesellschafter bildet die gezeichnete und eingezahlte Nominalanlage. Treuhandvertrag Die Cleantech Treuvermögen GmbH, Langen, übernimmt als Treuhandkommanditistin die Aufgabe der treuhänderischen Verwaltung der Kommanditbeteiligungen für diejenigen Anleger, die sich mittelbar als Treugeber an der Fondsgesellschaft beteiligen. Rechtsgrundlage der Tätigkeit der Cleantech Treuvermögen GmbH ist der Treuhandvertrag vom 25. Oktober 2011. Der Treugeber kann jederzeit das Treuhandverhältnis durch schriftliche Erklärung gegenüber der Cleantech Treuvermögen GmbH kündigen und die Herausgabe der treuhänderisch gehaltenen Beteiligung verlangen und seine Rechte als Direktkommanditist wahrnehmen. 4. Ergebnisverwendung Der Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR – 12.437 wird in voller Höhe dem Kapitalkonto II der Kommanditisten belastet. 5. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung sind nach dem Schluss des Geschäftsjahres nicht eingetreten. D. Versicherung der Geschäftsführung Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG, Langen, vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG beschrieben sind.
Langen, 23. Februar 2022 Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG vertreten durch Cleantech Management GmbH Geschäftsführung Matthias Klein Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2020der Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG, Langen
Lagebericht 2020Grundlagen des Unternehmens Geschäftsmodell des Unternehmens Hauptgeschäftstätigkeit der Zweiten Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG ist die Verwaltung eigenen Vermögens im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durch den Erwerb, das Halten, Verwalten und die Veräußerung von unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen (Gesellschaftsanteile, stille Beteiligungen, Genusskapitalbeteiligungen etc.) an inländischen Unternehmen, die vornehmlich im Bereich Cleantech tätig sind, mit Ausnahme von Beteiligungen, die der Gesellschaft oder von ihr beauftragten Dritten einen aktiven Einfluss auf die Geschäftsführung der Projektgesellschaft vermitteln und/oder Beteiligungen an gewerblich tätigen oder gewerblich geprägten Personengesellschaften. Dabei wird insbesondere eine typische stille Beteiligung an der ThomasLIoyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH mit Sitz in Langen erworben, gehalten, verwaltet und gegebenenfalls veräußert. Der Vertrag über die stille Beteiligung wurde am 10.10.2011 geschlossen und zuletzt am 18.07.2013 geändert. Ziele und Strategien Die Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG ermöglicht Anlegern das Eingehen einer unternehmerischen Beteiligung in Form des Erwerbs von Kommanditanteilen nach Maßgabe der Regelungen des Handelsgesetzbuches (HGB), entweder als Direktkommanditist oder als Treugeber mittelbar über die Cleantech Treuvermögen GmbH mit Sitz in Langen. Anlageziel der Gesellschaft ist es, das Kapital, das mittels der beiden genannten Beteiligungsmöglichkeiten generiert wird, in die stille Beteiligung zu investieren, um damit im Gegenzug am wirtschaftlichen Erfolg sowie dem Unternehmenswachstum der ThomasLIoyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH teilzuhaben, mit dem Ziel auf diese Art und Weise ein nachhaltig positives Unternehmensergebnis zu erzielen. Unternehmerisches Hauptziel der ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH ist die Erzielung einer attraktiven Rendite auf das eingesetzte Kapital durch einen Investmentansatz, der auf der Verantwortung gegenüber Umwelt und Gesellschaft basiert. Dabei steht die nachhaltige Wertentwicklung eindeutig im Vordergrund. Das Investitionsrisiko soll durch gezielte Diversifikation im Hinblick auf Länder, Branchen, Technologien und Investmentstile reduziert werden. Um die genannten Anlageziele zu erreichen, investiert die Gesellschaft direkt oder indirekt in ein breites Spektrum nicht börsengehandelter Anlageobjekte aus den Sektoren „Erneuerbare Energien“, „Versorgung“, „Transport“, „Soziale Infrastruktur“ und „Kommunikation“ in den Schwerpunktregionen Asien und die Philippinen. Überblick über die allgemeinen makroökonomischen Einflüsse im Geschäftsjahr 2020 mit Ausblick auf das Geschäftsjahr 2021/2022
Geschäftsverlauf Das Unternehmen konnte im Jahr 2020 weitere Kommanditanteile platzieren und war so in der Lage, entsprechende Einlagen auf die gezeichnete stille Beteiligung an der ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH zu tätigen. Das Geschäftsjahr wurde mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von T€ 12.437 beendet. Das Jahresergebnis mit T€ -12.437 ist geprägt durch die Eigenkapitalbeschaffungskosten, welche nach handelsrechtlichen Bilanzierungsvorschriften im Jahr der Platzierung vollständig aufwandswirksam berücksichtigt werden müssen und einem ausserplanmässigen Abschreibung auf sonstige Ausleihungen in Höhe von T€ 8.196. Beteiligungsportfolio Nachfolgend wird ein Überlick der von der ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH getätigten Investitionen gegeben, in welche die Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG über typisch stille Beteiligung investiert hat.
(1) Solarkapazität unter Verwendung der Gesamtwattzahl der Solarmodule in MW (DC). Überblick über das philippinische Beteiligungsportfolio Im Jahr 2020 und bis in das Jahr 2021 hinein befanden sich die Biomassekraftwerke in einer Lagerwartungsphase, da die Stromnachfrage aufgrund von landesweiten Schließungen zurückging und die operative Effizienz der Regierungsbehörden durch die COVID-19-Pandemie beeinträchtigt wurde. Die Biomassekraftwerke nutzten diesen Zeitraum, um Tests und andere Programme zur Steigerung der betrieblichen Effizienz durchzuführen. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Berichts ist jedes unserer Biomassekraftwerke am Netz angeschlossen und im Betrieb. In zwei von drei Anlagen wurde bereits Strom erzeugt und Einnahmen erzielt, wobei der volle kommerzielle Betrieb Anfang des zweiten Quartals aufgenommen wurde. Jedes Biomassekraftwerk wird sich weiterhin um einen langfristigen Stromabnahmevertrag bemühen und den Strom derzeit zum örtlichen Marktpreis abnehmen. Im zweiten Quartal 2021 erwarb ThomasLIoyd die verbleibenden Anteile, die von Nicht-ThomasLIoyd-Unternehmen gehalten wurden, da das Gesetz zur Beschränkung des ausländischen Eigentums an Biomasse-, Wasser- und Abfallunternehmen im November 2019 aufgehoben wurde. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts hält ThomasLIoyd 100 % der Biomasseanlagen. Alle drei Biomassekraftwerke und Solarkraftwerke befinden sich auf der philippinischen Insel Negros. Einzelheiten zu den Anlagen sind unten zusammengefasst.
(1) Solarkapazität unter Verwendung der Gesamtwattzahl der Solarmodule in MW (DC). Überblick über das indische Infrastrukturportfolio Im Dezember 2018 tätigte ThomasLIoyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH seine erste Investition in Indien und erwarb eine Beteiligung an SolarArise India Projects Pvt Ltd („SolarArise“). SolarArise ist ein in Delhi ansässiges Unternehmen, das 2015 als Plattform für Solarkraftwerke gegründet wurde und in die Entwicklung, den Bau und den Betrieb von Großsolarkraftwerke investiert. Das derzeitige Portfolio von 434 MW (DC) umfasst sechs in Betrieb befindliche Anlagen in vier Staaten mit einer Gesamtkapazität von 234 MW. Darüber hinaus befindet sich ein siebtes Kraftwerk mit 200 MW in einem fünften Bundesstaat in der späten Entwicklungsphase; der Baubeginn wird für Anfang 2022 erwartet. Alle Anlagen profitieren von langfristigen Stromabnahmeverträgen mit dem oder den indischen Bundesstaaten. Alle Solarkraftwerke befinden sich in den Bundesstaaten Maharashtra, Karnataka, Telangana und Uttar Pradesh. Einzelheiten zu den Solarkraftwerken sind unten zusammengefasst.
(a) Kennzeichnet zum 31.12.2020 im Bau befindliche Projekte. Lage des Unternehmens Vermögens- und Ertragslage Die stille Beteiligung als wesentliche Position des Aktivvermögens erhöhte sich von T€ 31.755 auf T€ 33.686. Auf der Passivseite ergab sich durch die Saldierung von Einlagen und Verlustanteil des laufenden Geschäftsjahres eine Erhöhung des Kommanditkapitals von T€ 21.457 auf T€ 22.503. Rückstellungen waren in Höhe von T€ 80 (im Vorjahr T€ 84) zu bilden und die gesamten Verbindlichkeiten betrugen zum Stichtag T€ 12.073 (im Vorjahr T€ 13.135). Das Unternehmen partizipiert über die eingegangene stille Beteiligung an den Gewinnen, den stillen Reserven sowie an der Steigerung des Unternehmenswertes der ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH. Die Erträge nach handelsrechtlichen Bilanzierungsvorschriften aus dieser stillen Beteiligung betrugen im Geschäftsjahr T€ 0 (im Vorjahr T€ 297). Wesentlicher Aufwandsposten waren Eigenkapitalbeschaffungskosten in Höhe von T€ 4.804 (im Vorjahr T€ 13.163). Prognose Entgegen der vorjährigen Prognose haben sich die Erträge aus der stillen Beteiligung im Geschäftsjahr 2020 vermindert. Finanzlage Die Gesellschaft soll den gesellschaftsvertraglichen Regelungen zufolge bis zu 85 % des gezeichneten Kommanditkapitals in die stille Beteiligung an der Projektgesellschaft investieren. Zur Sicherstellung der Liquidität der Gesellschaft ist eine angemessene Liquiditätsreserve vorzuhalten. Zum Bilanzstichtag sind T€ 890 (im Vorjahr: T€ 2.861) an liquiden Mitteln vorhanden. Der Vornahme von Auszahlungen an die Gesellschafter in 2020 in Höhe eines Betrags von insgesamt T€ 806, der damit gemäß § 30 Absatz 8 des Gesellschaftsvertrages verbundenen Herabsetzung der Pflichteinlagen in entsprechender Höhe, wird zugestimmt. Kapitalauszahlungen an Anleger stehen gemäß den im Verkaufsprospekt genannten Bedingungen unter einen Liquiditätsvorbehalt. Die Liquidität ist abhängig von dem Investitionserfolg bezogen auf das im Lagebericht genannte Beteiligungsportfolio. Investitionen Die Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & KG erhöhte im Geschäftsjahr ihre stille Einlage an der ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH um T€ 1.931 (nach außerplanmäßiger Abschreibung). Gesamtaussage Der mittel- bis langfristige Geschäftsverlauf der Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG entspricht den Erwartungen und steht im Einklang mit der mittel- bis langfristigen Planung. Personal Die Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG beschäftigte im Berichtszeitraum keine Mitarbeiter. Chancen- und Risikobericht Die Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG stellt der ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH eine stille Beteiligung für investive Zwecke im Cleantech-Sektor zur Verfügung. Die Entwicklung der Zweiten Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG hängt maßgeblich von der Geschäftsentwicklung der ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH ab. Die Geschäftsentwicklung der ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH hängt maßgeblich vom Erfolg der eingegangenen Investitionen ab. Dabei spielt neben dem Akquisitionserfolg bei Neuprojekten nach deren Realisierung der Betrieb der Projekte und/oder der Verkauf der Projekte eine wesentliche Rolle. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Berichts ist jedes unserer Biomassekraftwerke der CTIH GmbH am Netz angeschlossen und im Betrieb. In zwei von drei Anlagen wurde bereits Strom erzeugt und Einnahmen erzielt, wobei der volle kommerzielle Betrieb Anfang des zweiten Quartals aufgenommen wurde. Jedes Biomassekraftwerk wird sich weiterhin um einen langfristigen Stromabnahmevertrag bemühen und den Strom derzeit zum örtlichen Marktpreis abnehmen. Wir gehen davon aus, dass die Nachfrage nach privatwirtschaftlichen Investitionen in die Infrastruktur in Indien und den Philippinen sowie in anderen schnell wachsenden Volkswirtschaften bis 2021 und darüber hinaus steigen wird. Sowohl die indische als auch die philippinische Regierung haben sich öffentlich dazu verpflichtet, diese Agenden umzusetzen, auch wenn die COVID-19-Pandemie diese Initiative notwendigerweise auf Eis gelegt hatte. Mit Blick auf das Jahr 2022 ist es notwendig, dass private und öffentliche Investitionen und Aktivitäten fortgesetzt werden, um diese Versprechen und Verpflichtungen zu erfüllen. Unsere nachweisliche Erfolgsbilanz im Bereich der erneuerbaren Energien dürfte die Diversifizierung unserer Investitionsmöglichkeiten in andere Infrastruktursegmente und Regionen erleichtern. Die Geschäftsleitung der ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH ist letztendlich für das Risikomanagement verantwortlich und prüft daher regelmäßig die größten Risiken und neu auftretenden Bedrohungen für die Strategie des Unternehmens sowie der Gruppe. Im Tagesgeschäft tragen die jeweils maßgeblichen Portfolio-, Asset- und Risikomanager die Verantwortung für das Risikomanagement und die regelmäßige Überprüfung der größten Gesellschaftsrisiken. Konzernweit sind alle Beschäftigten für das Risikomanagement und die Einhaltung unseres Kontrollrahmens verantwortlich. Vergütungsbericht Angaben gem. § 24 Abs. 1 VermAnlG Die Gesellschaft verfügte im Bereichsjahr über kein Personal. Insofern fielen keine Vergütungen an. Allerdings waren aufgrund der gesellschaftsvertraglichen Regelungen folgende Vergütungen als Aufwand zu berücksichtigen:
Damit sind für das Geschäftsjahr 2020 insgesamt T€ 175.6 zzgl. USt (T€ 209.0 brutto) an gezahlten Vergütungen in den Aufwendungen der Gesellschaft enthalten. Prognosebericht Aufgrund der Geschäftsentwicklung in 2021 bestätigt sich unsere Einschätzung im Hinblick auf eine planmäßige weitere Entwicklung der Zweiten Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG. Der kurz- und mittelfristige Geschäftsverlauf hängt im Wesentlichen von der Entwicklung des Portfolios sowie der Realisierung einzelner Projekte der ThomasLIoyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH ab. Zusätzliche Effekte können aus dem Konjunkturverlauf und der Entwicklung der Weltwirtschaft kommen. Soweit geringere bzw. keine Erträge aus der stillen Beteiligung erzielt werden, erwarten wir für 2021 ein entsprechend rückläufiges handelsrechtliches Jahresergebnis. Sofern höhere Erträge aus der stillen Beteiligung erzielt werden, wird für 2021 ein entsprechend verbessertes handelsrechtliches Jahresergebnis erwartet. Wir erwarten für die CTIH GmbH im Geschäftsjahr 2021 eine Rückkehr zum Wachstum und dementsprechend wieder einen Jahresgewinn. Dementsprechend erwarten wir auch für die Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG im Vergleich zu diesem Geschäftsjahr ein besseres Jahresergebnis in Bezug auf die stille Beteiligung.
Langen, am 23.02.2022 Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG vertreten durch Cleantech Management GmbH Geschäftsführung Matthias Klein Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG, Langen Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG, Langen, – bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020, den Anhang, einschließlich der Darstellungen der Bilanzie- und Bewertungsmethoden sowie der Kapitalflussrechnung vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020 geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG, Langen, für das Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Personenhandelsgesellschaften im Sinne des § 264a HGB geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnlG in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des VermAnlG entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 VermAnIG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Vermerk über die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten Prüfungsurteil Wir haben auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten, die auch die von Treuhändern verwalteten Kapitalkonten umfassen, der Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG, Langen, zum 31.12.2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse erfolgte die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in Übereinstimmung mit § 25 Abs. 3 VermAnIG unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand: Dezember 2013) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Für die von Treuhändern verwalteten Kapitalkonten beschränkt sich die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter auf die Zuweisung der Gewinne, Verluste, Einlagen und Entnahmen zu dem Kapitalkonto des Treuhänders sowie auf die Einholung von Informationen zur Entwicklung der Kapitalkonten der von ihm treuhänderisch gehaltenen Anteile. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu ermöglichen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten ordnungsmäßig ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 Abs. 3 VermAnlG unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand: Dezember 2013) durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Zuweisung stets aufdeckt. Falsche Zuweisungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Stuttgart, 24.02.2022 PKF WULF & PARTNER Ralph Setzer, Wirtschaftsprüfer |
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