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Zweite CORESIS GmbH & Co. KGaA – Aufforderung zur Ausübung des Bezugsrechts

geralt (CC0), Pixabay
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Zweite CORESIS GmbH & Co. KGaA

Bad Homburg v.d.Höhe

Bekanntmachung gemäß § 186 Abs. 2 AktG – Aufforderung zur Ausübung des Bezugsrechts

(a)

Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 25. Mai 2021 beschlossen, den persönlich haftenden Gesellschafter zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrates einmalig oder mehrmalig das Grundkapital um bis zu insgesamt EUR 2.500.000,00 gegen Bareinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Namen lautenden Stammaktien im Nennbetrag von jeweils EUR 1,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021/​1). Von dieser Ermächtigung hatte der persönlich haftende Gesellschafter bisher noch keinen Gebrauch gemacht.

(b)

Der persönlich haftende Gesellschafter hat nunmehr durch Entscheidung der Geschäftsführung vom 23. August 2021, die vom Aufsichtsrat der Gesellschaft am 31. August 2021 genehmigt wurde, von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht und beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von bisher EUR 10.682.146,00 um bis zu EUR 618.000,00 auf bis zu EUR 11.300.146,00 durch Ausgabe von bis zu 618.000 neuen, auf den Namen lautenden Stammaktien im Nennbetrag in Höhe von EUR 1,00 pro neu auszugebender Aktie aus dem genehmigten Kapital zu erhöhen.

(c)

Die neuen Aktien werden – unbeschadet und unter der Voraussetzung der schuldrechtlichen Verpflichtung der Zeichner gegenüber den Altgesellschaftern zur Erbringung von Zuzahlungen in die Kapitalrücklage der Gesellschaft gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB – zum Nennbetrag von je EUR 1,00 ausgegeben.

(d)

Die neuen Aktien sind von Beginn des übernächsten Monats, der dem Monat folgt, in dem der Tag der Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister liegt, gewinnberechtigt.

(e)

Die neuen Aktien werden zunächst den Aktionären der Gesellschaft im Verhältnis ihrer bisherigen Beteiligung, also im Verhältnis 17,2850259:1, zum unmittelbaren Bezug angeboten. Jeder Aktionär ist somit berechtigt, für je 17,2850259 alte Aktien eine neue Aktie zu zeichnen und zu beziehen. Die Aktionäre werden aufgefordert, ihr Bezugsrecht in der Zeit

bis zum 20. September 2021 (einschließlich)

entsprechend den nachfolgend genannten Bedingungen bei der Gesellschaft, Rathausplatz 12, 61348 Bad Homburg v.d.H., auszuüben.

(f)

Die Aktionäre können zur Vermeidung des Verlusts ihres Bezugsrechts bis zum Ende der Bezugsfrist am 20. September 2021 („Ende der Bezugsfrist“) ihr Bezugsrecht ausüben, indem sie einen Zeichnungsschein in zweifacher Ausfertigung an die Gesellschaft per Post senden (Zeichnungserklärung). Zeichnungserklärungen der Aktionäre können nur berücksichtigt werden, wenn diese bis zum Ende der Bezugsfrist bei der Gesellschaft eingegangen sind.

(g)

Vordrucke des Zeichnungsscheins sind postalisch bei der Gesellschaft anzufordern.

(h)

Nach Ablauf der Bezugsfrist oder einem vorherigen Verzicht auf die Ausübung des Bezugsrechts können Aktien, die nicht von den Aktionären gezeichnet worden sind, vom persönlich haftenden Gesellschafter Aktionären, die bereits in ihrer Zeichnungserklärung erklärt haben, mehr als die ihnen aufgrund ihres Bezugsrechts zustehenden Aktien zeichnen zu wollen, oder auch Dritten bestmöglich, zumindest aber zum Preis von jeweils EUR 1,00, angeboten werden.

(i)

Zeichnungen und Bezugserklärungen von Aktionären werden vor solchen von Dritten berücksichtigt. Zeichnungen und Bezugserklärungen von Aktionären und von Dritten werden untereinander jeweils in der zeitlichen Reihenfolge der Zeichnungen berücksichtigt. Bei gleichzeitigen Zeichnungs- und Übernahmeerklärungen werden zur Reduzierung von Verwaltungskosten Zeichnungs- und Übernahmeerklärungen mit höherem Zeichnungsvolumen solchen mit niedrigeren Zeichnungsvolumen vorgezogen.

(j)

Die Bareinlagen auf die gezeichneten Aktien sind innerhalb von 10 (zehn) Kalendertagen nach Aufforderung durch den persönlich haftenden Gesellschafter in voller Höhe zur Einzahlung fällig und auf ein Konto der Gesellschaft einzuzahlen.

 

Bad Homburg v. d. Höhe, den 1. September 2021

Zweite CORESIS Verwaltungs GmbH

als persönlich haftender Gesellschafter

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