…dass es scheinbar immer noch Anleger gibt, die mit dem Unternehmen zusammenarbeiten, also diesem als Kapitalanleger ihr Vertrauen, aber vor allem ihr Geld geben. Es gibt so manche schlechte Bilanz anderer Lloyd Fonds Beteiligungsgesellschaften, die Anleger eigentlich von Investitionen abschrecken könnten. Auch in Verfahren nach dem KAPMuG ( Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz) ist das Unternehmen Lloyd Fonds involviert.Zweite Lloyd Fonds Hotelportfolio GmbH & Co. KG
Hamburg
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015
Bilanz zum 31. Dezember 2015
AKTIVA
31.12.2015 EUR |
31.12.2014 EUR |
|
A. ANLAGEVERMÖGEN | 8.706.705,21 | 9.296.401,35 |
Finanzanlagen | 8.706.705,21 | 9.296.401,35 |
B. UMLAUFVERMÖGEN | 9.245,57 | 9.525,79 |
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 9.000,00 | 9.420,00 |
II. Guthaben bei Kreditinstituten | 245,57 | 105,79 |
8.715.950,78 | 9.305.927,14 | |
PASSIVA |
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31.12.2015 EUR |
31.12.2014 EUR |
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A. EIGENKAPITAL | 8.549.469,60 | 9.158.164,87 |
I. Kapitalanteile der persönlich haftenden Gesellschafterin | 0,00 | 0,00 |
II. Kapitalanteile der Kommanditisten | 8.549.469,60 | 9.158.164,87 |
B. RÜCKSTELLUNGEN | 16.256,00 | 16.066,00 |
C. VERBINDLICHKEITEN | 150.225,18 | 131.696,27 |
8.715.950,78 | 9.305.927,14 |
Anhang für das Geschäftsjahr 2015
I. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 wurde unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Von den Erleichterungen für kleine Personenhandelsgesellschaften gemäß §§ 274 a, 288 i. V. m. § 267 Abs. 1 und § 264 a HGB wurde Gebrauch gemacht. Von der Erleichterung für Kleinst-kapitalgesellschaften gemäß § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB wurde kein Gebrauch gemacht und freiwillig ein Anhang aufgestellt.
II. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
1. Bilanzierungsmethoden
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.
2. Angewandte Bewertungsmethoden
Die Finanzanlagen wurden mit den fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt.
Auszahlungen von liquiden Mitteln der Beteiligungsgesellschaften wurden bei der Gesellschaft als Beteiligungsabgang im Finanzanlagevermögen erfasst, sofern diesen Auszahlungen auf Ebene der Beteiligungsgesellschaften keine entsprechenden Gewinne gegenüberstanden. Soweit entsprechende Gewinne vorhanden sind, wurden die Auszahlungen als Erträge aus Beteiligungen ausgewiesen.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zu Nominalwerten angesetzt.
Der Kapitalanteil der Kommanditisten wurde zum Nennwert angesetzt.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und wurden unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Inanspruchnahme in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet.
Die Verbindlichkeiten wurden mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt.
III. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.
In den Forderungen sind Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von EUR 300,00 (Vj.: EUR 0,00) enthalten.
2. Eigenkapital
Die Ergebnissonderkonten haben sich wie folgt entwickelt:
EUR | |
Stand am 01.01.2015 | -1.614.897,34 |
Jahresüberschuss 2015 | 222.676,73 |
Stand am 31.12.2015 | -1.392.220,61 |
3. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten haben, wie im Vorjahr, sämtlich eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 5.843,33 (Vj.: EUR 0,00) sowie Verbindlichkeiten gegenüber verbundene Unternehmen in Höhe von EUR 137.824,20 (Vj.: EUR 127.979,74) enthalten.
4. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen
Am Abschlussstichtag bestanden Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicher-heiten für fremde Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt TEUR 25.445, die in voller Höhe auf verbundene Unternehmen entfallen.
Zur Besicherung dieser Haftungsverhältnisse hat die Gesellschaft die persönliche Haftung zur Zahlung der Geldbeträge übernommen und sich insoweit der sofortigen Zwangsvollstreckung in ihr gesamtes Vermögen unterworfen.
Das Risiko einer möglichen Inanspruchnahme ist als gering anzusehen, da durch die bestehenden Mietverträge die Einnahmen der verbundenen Unternehmen gesichert sind und die verbundenen Unternehmen somit über eigene Liquidität verfügen.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestanden zum Abschlussstichtag nicht.
IV. SONSTIGE ANGABEN
1. Gesellschaftsorgane
Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Zweite Verwaltung Lloyd Fonds Hotelport-folio GmbH, Hamburg, die keine Einlage zu erbringen hat. Deren gezeichnetes Kapital beträgt EUR 25.000,00.
Geschäftsführer der Zweite Verwaltung Lloyd Fonds Hotelportfolio GmbH, Hamburg, ist:
– Herr Timo Wolf, Geschäftsführer.
Geschäftsführende Kommanditistin ist die Lloyd Fonds Real Estate Management GmbH, Hamburg.
Geschäftsführer der Lloyd Fonds Real Estate Management GmbH, Hamburg, sind bzw. waren:
– Herr Dr. Joachim Seeler, Geschäftsführer (bis 09.03.2015),
– Herr Dr. Torsten Teichert, Vorstandsvorsitzender der Lloyd Fonds AG (ab 09.03.2015)
– Herr Timo Wolf, Geschäftsführer.
Der Beirat setzt sich wie folgt zusammen:
– Herr Dr. Heiko Taudien, Kaufmann, Vorsitzender des Beirates,
– Herr Martin Retsch, Kaufmann,
– Herr Hanno Weiß, Dipl.-Kaufmann.
2. Verbundene Unternehmen
Gesellschaft | Sitz | Anteil am Kommanditkapital | Eigenkapital der Gesellschaft EUR |
Ergebnis 2015 EUR |
Lloyd Fonds Motel One Nürnberg-City GmbH & Co. KG | Hamburg | 94,80% | 2.350.557,20 | 11.550,10 |
Lloyd Fonds Motel One Berlin-City-West GmbH & Co. KG | Hamburg | 94,80% | 6.831.665,37 | 314.014,12 |
Hamburg, den 10. Juni 2016
Für die Lloyd Fonds Real Estate Management GmbH als geschäftsführende Kommanditistin:
gez. Dr. Torsten Teichert, Geschäftsführer
gez. Timo Wolf, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 wurde am 29. November 2016 festgestellt
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