Ach am Montag lässt der Gesundheitszustand der inhaftierten ukrainischen Ex-Regierungschefin Julia Timoschenko eine Verhandlung nicht zu.
Ein Gericht in der Stadt Charkiw setzte den Temrin des zweiten Prozesses auf den 13. November fest. Die erkrankte Oppositionsführerin verweigerte heute ihre Teilnahme an der Verhandlung. Dies sei abermals aufgrund ihrer Rückenschmerzen nicht möglich. Der Chef der Berliner Universitätsklinik, Karl M. Einhäupl, bestätigte nach einer Untersuchung, dass die 51-Jährige weiter in einer Klinik in der ostukrainischen Stadt Charkiw in Therapie bleiben müsse. Es bestand die Möglichkeit einer Videoübertragung vom Krankenhaus in das Gericht. Doch dies lehnte Timoschenko ab.
Die Ex-Regierungschefin war vor einem Jahr in einem international kritisierten Prozess wegen angeblichen Amtsmissbrauchs zu sieben Jahren Straflager verurteilt worden. Aus diesem Grund darf sie nicht bei der Parlamentswahl Ende Oktober kandidieren.
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