Viele Menschen versuchen ihre Kapitalanlage über den sogenannten „Zweitmarkt“ zu veräußern, oft durchaus zu interessanten Preisen die weit unter dem nominellen Wert der Kapitalanlage liegen. Oft sieht das nach einem Schnäppchen aus, aber auch hier heißt es aufgepasst.Da kann das „böse Erwachen“ dann oft im Detail versteckt sein, und ein vermeintliches Schnäppchen entwickelt sich dann möglicherweise zu einer kostenintensiven Investition. Üblicherweise treten Sie beim Erwerb einer solchen Beteiligung dann auch in alle „Rechte und Pflichten“ ein, heißt kommt dann zu einem späteren Zeitpunkt einmal eine Rückforderung von Ausschüttungen von Seiten der Beteiligungsgesellschaft, dann ist das dann „ihr Bier“, nicht mehr Sache des Verkäufers der Kapitalanlage. Unser Rat, sollten Sie eine Kapitalanlage auf dem Zweitmarkt erwerben wollen, dann ziehen Sie immer einen auf Bank und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt hinzu, um böse und teure Überraschungen dann zu vermeiden.
Kommentar hinterlassen